Kollege verliert Fuß Staplerfahrer verursacht schweren Unfall – hartes Urteil
Ein Staplerfahrer erhält für einen Arbeitsunfall eine Freiheitsstrafe. Der Mann hatte bei der Fahrt "Donuts" gedreht und einen Kollegen schwer verletzt.
Am Freitag ist ein 43-jähriger Staplerfahrer vor dem Amtsgericht Harburg zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Hintergrund des Prozesses ist ein tragischer Arbeitsunfall im Hamburger Hafen, bei dem ein Kollege schwer verletzt wurde. Das Urteil überschritt sogar die Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Am 27. September 2022 wollte André S. seinen 26-jährigen Kollegen zu einer Kaffeepause mitnehmen. Maik H. stand dabei nur auf dem Trittbrett des Gabelstaplers, hielt sich mit einer Hand fest und trug in der anderen einen Wassereimer. Laut Zeugenaussagen soll André S. während der Fahrt unvermittelt "Donuts", kreisförmige Drehungen, gemacht haben.
Der Versuch von Maik H., das Fahrzeug zu verlassen, endete katastrophal: Er rutschte ab und kam unter das Rad des elf Tonnen schweren Fahrzeugs. Die Folge: Eine Amputation des Oberschenkels.
Karrierepläne zerstört: Unfall am vorletzten Arbeitstag
Eigentlich wollte Maik H. eine Karriere als Gerichtsvollzieher starten, der Unfall ereignete sich an seinem vorletzten Arbeitstag. Sein letzter Arbeitstag sei bereits geplant gewesen. Er wollte für seine Kollegen Kuchen mitbringen und sich verabschieden.
Während des Prozesses räumte André S. seinen Fehler ein und betonte, dass er den Unfall zutiefst bedauere. "Ich würde alles tun, um es rückgängig zu machen", so der Angeklagte. Er arbeite seit zwanzig Jahren als Staplerfahrer, habe aber nie zuvor in einer Firma mit so laxen Sicherheitsbedingungen gearbeitet. Man passe sich halt an, gerade wenn man dort erst kurz eingesetzt und Mitarbeiter einer Fremdfirma sei, so der Mann, der den Unfall zu bereuen scheint.
Staatsanwaltschaft fordert hohe Geldstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro gefordert, wobei sie die Reue und das Geständnis des Angeklagten berücksichtigte. Sein Anwalt plädierte für eine mildere Strafe von maximal 90 Tagessätzen.
Die Amtsrichterin sah es jedoch anders: Sie betonte, dass André S. grob fahrlässig gehandelt habe, und war überzeugt, dass der Gabelstaplerfahrer nicht nur nach einem Parkplatz suchte, wie er behauptete, sondern "zum Spaß" Donuts gefahren sei.
Dieses Verhalten könne nicht toleriert werden, selbst wenn es in der Firma üblich sei, Kollegen auf dem Trittbrett mitzunehmen. Es sei jedoch zu berücksichtigen, dass der Angeklagte sich zumindest teilweise geständig gezeigt und echte Reue geäußert habe, weshalb das Urteil zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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- Reporter vor Ort