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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nach Vorstoß in Gelsenkirchen Naht nun auch in Hamburg ein E-Scooter-Verbot?

In Gelsenkirchen sollen E-Scooter zum Verleih aus dem Stadtbild verschwinden. Ob es nun auch einen ähnlichen Vorstoß in Hamburg geben könnte, lesen Sie hier.
Immer wieder gab es Probleme, jetzt greift Gelsenkirchen durch: E-Scooter zum Ausleihen sollen aus der Stadt verschwinden. Auch in anderen Städten werden nun ähnliche Maßnahmen diskutiert. Doch wie sieht es in Hamburg aus? Die Verkehrsbehörde betont auf Anfrage von t-online, dass ein Durchsetzen eines solchen Verbots komplizierter ist, als es erst einmal klingen mag.
Gelsenkirchen hatte für die Nutzung von E-Scootern, die in die Gruppe der Elektrokleinstfahrzeuge fallen, eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis an die Anbieter vergeben. In Hamburg sei das aber anders geregelt, erläutert Dennis Krämer, Sprecher der Verkehrsbehörde. Demnach werden E-Scooter in Hamburg im Rahmen des Gemeingebrauchs mit den Sharing-Anbietern reguliert. Das fußt auf einer vertraglichen Vereinbarung, der ein Gerichtsentscheid des Hamburger Oberverwaltungsgerichts vorausging.
Das Gericht hatte laut Krämer entschieden, "dass der Verleih von Sharing-Angeboten nicht einer Erlaubniserteilung der Stadt obliegt." Weiter erläutert er: "Da E-Scooter in Hamburg keiner Erlaubniserteilung im Rahmen einer Sondernutzung obliegen, kann diese auch nicht verweigert werden wie in Gelsenkirchen."
E-Scooter-Nutzer können nicht zur Rechenschaft gezogen werden
Dennoch gibt es mit den E-Scooter-Anbietern konkrete Vereinbarungen. Also etwa die Begrenzung von Fahrzeugen auf 1000 innerhalb des Ring 2. Ebenso wie festgelegte Parkverbotszonen, in denen besonders viele Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind.
Trotz vieler Regularien für E-Scooter-Anbieter, hatte es in Gelsenkirchen regelmäßig Probleme mit missbräuchlicher Nutzung gegeben. Das heißt: Immer wieder seien E-Scooter-Fahrer und -Fahrerinnen auch in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen unterwegs gewesen. Der erläuterte Stadtsprecher Martin Schulmann der Tagesschau.
Verkehrsbehörde behält Entwicklung im Blick
Auch in Hamburg sei es schwierig, nach Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mit Verleih-E-Scootern die Verursacherinnen und Verursacher zu ermitteln. Denn die Sharing-Unternehmen überprüfen nicht die Identität.
Mit Blick in die Zukunft betont Krämer, dass die Verkehrsbehörde "ihre Rechtsauffassung und die aktuelle Entwicklung" fortlaufend prüfe. Sie sei grundsätzlich auch für eine Bewertung zur Einstufung als Sondernutzung, ähnlich wie in Gelsenkirchen, offen.
- Schriftliche Anfrage an die Verkehrsbehörde vom 18. April 2024
- tagesschau.de: "Gelsenkirchen verbannt Leih-E-Scooter"