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Hamburg

HSV: Polizei überwacht Fans bei Spiel gegen Nürnberg mit Drohne – Kritik


Angespanntes Verhältnis zu Fans
Polizei überwacht HSV-Spiel mit Drohne – Fans sind sauer

Von t-online, fbo

17.05.2024Lesedauer: 3 Min.
"Euch brennt doch der Helm" (Archivbild): Das Verhältnis der HSV-Fans zur Polizei gilt seit längerem als angespannt.Vergrößern des Bildes
"Euch brennt doch der Helm" (Archivbild): Das Verhältnis der HSV-Fans zur Polizei gilt seit längerem als angespannt. (Quelle: IMAGO/Oliver Ruhnke)

Die Hamburger Polizei setzt am Sonntag erstmals eine Drohne ein, um ein HSV-Spiel zu überwachen. Von den Fans kommt Kritik. So schätzt ein Experte die Lage ein.

Wenn der Hamburger SV am Sonntag (13.30 Uhr) daheim im Volkspark gegen den 1. FC Nürnberg spielt, werden vermutlich wieder einmal mehr als 50.000 Menschen den Weg ins Stadion finden. Aus der Luft heraus blickt noch ein weiterer "Zuschauer" auf das Geschehen: Die Polizei will erstmals eine Drohne einsetzen, die das Stadionumfeld überwacht.

Zunächst hatte das "Abendblatt" darüber berichtet, ein Sprecher der Polizei bestätigte t-online die Pläne. Die Idee dahinter sei nicht, die Fans selbst zu überwachen, sondern: "Es geht darum, sich aus der Luft einen Überblick zu verschaffen und relevante Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Wie sind Fanbewegungen? Wo sind gegebenenfalls polizeiliche Interventionen notwendig?" Per Drohne könne die Polizei "punktgenauer" agieren als im Vergleich mit einem Hubschrauber.

Polizeidrohne soll nicht über Menschenansammlungen fliegen

"Wenn die Bäume in vollem Grün stehen, können wir nicht von oben durch das Laub gucken. Die Drohne kann einfach unter den Laubkronen fliegen", sagte Polizeioberrat Sebastian Born dem "Abendblatt". Das Fluggerät soll mit seiner blau-gelben Folierung zwar auffallen, doch gehöre zu den Vorteilen eben auch, dass die Drohne viel leiser als ein Hubschrauber sei. Über Menschenansammlungen wolle die Polizei das Gerät nicht einsetzen, der Pilot soll in Sichtweite bleiben. Es sollen hohe Sicherheitsstandards gelten.

Im Umfeld der HSV-Fans stößt das Vorhaben auf wenig Gegenliebe. Das Verhältnis zwischen ihnen und der Polizei gilt spätestens seit der bislang nicht aufgearbeiteten Großkontrolle von mehr als 800 Fans, die im Februar stundenlang am Bahnhof Bergedorf festgehalten wurden, als angespannt. Das HSV-Fanprojekt, das seit 1983 Sozial-, Jugend- und Fanarbeit über das Volksparkstadion hinaus leistet, hat große datenschutzrechtliche Bedenken. Die zunehmende Überwachung werde kritisch gesehen, sagte ein Vertreter zu t-online.

HSV-Fanhilfe sieht Persönlichkeitsrechte gefährdet

Die Fanhilfe Nordtribüne schlägt ähnliche Töne an. Sie sieht in dem Drohneneinsatz einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Fußballfans. Diese würden unter Generalverdacht gestellt. "Das verbotene, anlasslose Filmen durch die Polizei wird bei Drohneneinsätzen zum System. Hinzu kommt, dass für die betroffenen Fußballfans nicht erkennbar ist, ob und was gefilmt wird", hieß es in einer Stellungnahme.

Wichtige datenschutzrechtliche Fragen, "beispielsweise hinsichtlich der Ankündigung und Kennzeichnung des Einsatzes oder der Speicherung von Bildmaterial", seien noch offen. Die Fanhilfe wolle den Einsatz dokumentieren und im Nachgang Beschwerde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) einreichen.

Das sagt der Hamburger Datenschutzbeauftragte

Dieses Amt bekleidet seit 2021 Thomas Fuchs. Bleibt die Polizei dabei, dass keine Personen gezielt ins Bild genommen werden, "bestehen erst mal keine grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bedenken", sagte der Jurist zu t-online. Für die Polizei besteht die Pflicht, die Drohne kenntlich zu machen und schon im Vorfeld über die Aufnahmen zu informieren.

"Sollten die Drohnen aber genutzt werden, um gezielt personenbezogene Daten zu verarbeiten, (...) gelten strenge Anforderungen an die Voraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit, die im Einzelfall und abhängig von der konkreten Einsatzsituation zu bewerten sind." Sollten zum Beispiel im überwachten Bereich Straftaten begangen werden, wären Bildaufzeichnungen zur Verfolgung zulässig.

Jeder Fan kann bei der Hamburger Polizei seine Datenschutzrechte geltend machen und Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. "Zudem kann er sich bei dem HmbBfDI über die Aufnahmen oder über verweigerte Auskünfte oder über eine eventuell nicht erfolgte Löschung seiner Daten beschweren", erklärte Thomas Fuchs.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Anfrage beim Hamburgischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit
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