Neue Regelung Das ändert sich für Taxis in Hamburg
Paukenschlag am Taxistand: Hamburg lässt keine neuen Taxiunternehmen mehr zu. Die Nachfrage nach Fahrten ist zuletzt deutlich gesunken, viele Betriebe können ihre Kosten nicht mehr decken.
Für ein Jahr friert Hamburg den Status Quo in der Taxibranche ein. Wer schon eine Genehmigung hat, darf weiterfahren, wer einen neuen Antrag stellt, kommt auf eine Warteliste und muss sich noch gedulden. Damit wolle die Stadt die "langfristige Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes absichern", teilte die Verkehrsbehörde am Donnerstag zunächst exklusiv t-online mit.
Die Nachfrage nach Taxifahrten sei seit der Corona-Pandemie deutlich gesunken, die Zahl der Taxen auf den Straßen aber annähernd gleichgeblieben. Das Angebot übersteige die Nachfrage deutlich – für viele Unternehmen sei es daher schwierig geworden, kostendeckend zu arbeiten. Das gelte vor allem für Firmen, die mehr als ein Taxi betreiben.
2017 gab es in Hamburg nach Behördenangaben noch rund 12,22 Millionen Taxifahrten, bis 2023 ist dieser Wert auf rund 9,55 Millionen Fahrten gesunken. Statt 12 Touren pro Schicht werden mittlerweile nur noch 10 Touren gefahren. Daraus ergibt sich ein nötiger Umsatz von knapp 32 Euro in der Stunde pro Fahrer – im Mai waren es jedoch nur 26,92 Euro, hieß es.
Testzeitraum soll maximal ein Jahr andauern
"Insbesondere die Mehrwagenunternehmen, die mit Ihren Fahrzeugen sieben Tage die Woche jederzeit für die Fahrgäste bereitstehen, sollen gestützt werden, um eine qualitativ hochwertige Bedienung abzusichern", teilte die Verkehrsbehörde mit. Erneute Preiserhöhungen durch die Unternehmen sollen vermieden werden, damit die Nachfrage nicht noch weiter sinkt. Und: Die Unternehmen sollen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen wie auch den Arbeitsschutz der Fahrerinnen und Fahrer gewährleisten können.
Während des ein Jahr andauernden Zeitraums wolle die Behörde beobachten, wie sich der Umsatz entwickelt. Sollte ein Umsatz von knapp 32 Euro in der Stunde schon vorher erreicht werden, sei es möglich, den Genehmigungsstopp frühzeitig aufzuheben.
- Behörde für Verkehr und Mobilität: Mitteilung vom 13. Juni 2024