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Hamburg

Hamburger HNO-Arzt verurteilt: Neunjähriger starb bei Nasen-OP


Streit bis in die höchste Instanz
Neunjähriger stirbt bei Nasen-OP: Folgen für Hamburger Arzt

Von t-online, pb

Aktualisiert am 03.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Die beiden angeklagten Hamburg Ärzte (unkenntlich gemacht) mit ihren Anwälten vor Gericht (Archivfoto): In der letzten Instanz haben sie nun verloren.Vergrößern des Bildes
Die beiden angeklagten Hamburg Ärzte (unkenntlich gemacht) mit ihren Anwälten vor Gericht (Archivfoto): In der letzten Instanz haben sie nun verloren. (Quelle: Marcus Brandt/dpa)

Ein fataler Behandlungsfehler kostete vor Jahren einem neunjährigen Jungen das Leben. Nun hat der BGH das Urteil gegen den verantwortlichen HNO-Arzt bestätigt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Hamburger HNO-Arzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge bestätigt. Das teilte die Pressestelle des Gerichts am Montag mit. Demnach hat der 5. Strafsenat in Leipzig die Revision des Angeklagten am 18. Juni verworfen – und damit das Urteil des Landgerichts Hamburg für rechtskräftig erklärt.

Hintergrund des Verfahrenes ist ein Fall aus dem Jahr 2007. Der damals 65-jährige Arzt führte in seiner Praxis eine Nasenmuschel-Operation bei einem neunjährigen Jungen durch. Obwohl der Eingriff zunächst komplikationslos verlief, kam es im Aufwachraum zu einem folgenschweren Zwischenfall. Als der Arzt nach zehn Minuten dorthin zurückkehrte, atmete der kleine Patient nicht mehr. Eine Woche später verstarb das Kind an den Folgen einer schweren Hirnschädigung durch Sauerstoffmangel.

Arzt hatte Blutung nicht bemerkt – Geldstrafe

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass eine nicht bemerkte Blutung die Atemwege des Kindes verstopft hatte. Wegen der noch wirkenden Narkose war der Hustenreflex unterdrückt, was zum Atemstillstand des Jungen führte. Laut der Urteilsbegründung hätte der Tod des Kindes bei Einhaltung der damals geltenden ärztlichen Standards verhindert werden können.

Insbesondere wurde bemängelt, dass weder die Sauerstoffsättigung des Blutes mittels Pulsoximeter kontrolliert, noch das Atmen des Kindes lückenlos durch geschultes Personal überwacht wurde.

Das Landgericht Hamburg verurteilte den Arzt am 8. Juni 2023 zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 440 Euro, insgesamt 66.000 Euro. Wegen der langen Verfahrensdauer wird der Arzt jedoch die Geldstrafe nicht bezahlen müssen, so das Gericht.

Verwendete Quellen
  • bundesgerichtshof.de: Pressemitteilung vom 1.7.2024
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