Das sind die Pläne Abriss des Karstadt-Gebäudes in Eimsbüttel droht
Aufregung in Hamburg-Eimsbüttel: Muss das Karstadt-Gebäude in der Osterstraße einem siebenstöckigen Neubau weichen? Was bislang bekannt ist.
Das Karstadt-Gebäude in der Osterstraße in Hamburg-Eimsbüttel könnte einem siebenstöckigen Neubau weichen. Anwohner und Bezirkspolitiker zeigen sich besorgt, nachdem das Bezirksamt einen Bauvorentscheidsantrag bestätigt hat. Die Anwohner befürchten den Bau von Luxuswohnungen, während die Bezirkspolitik eine bessere Informationslage fordert.
"Wir prüfen derzeit einen Vorbescheidsantrag für einen Neubau ab dem ersten Obergeschoss", erklärte Kay Becker, Pressesprecher des Bezirksamts Eimsbüttel. Im Erdgeschoss ist eine gewerbliche Nutzung vorgesehen, darüber sollen sechs Stockwerke plus ein Staffelgeschoss errichtet werden.
Welche konkrete Nutzung für die oberen Stockwerke geplant ist, sei in diesem Verfahrensstand noch offen. Sowohl Gewerbeflächen als auch Wohnraum seien nach Bebauungsplan möglich. "Die Prüfung wird einige Zeit in Anspruch nehmen", fügte Becker hinzu.
Anwohner fürchten Luxuswohnungen
Anwohner zeigen sich besorgt und fürchten, dass der Neubau den Wohnungsmarkt in Eimsbüttel weiter belasten könnte. "Das wäre eine Riesensauerei", sagte Mikey Kleinert von den Linken. Viele befürchten, dass der Neubau für Luxuswohnungen oder Mikroappartements genutzt wird.
Der Bebauungsplan lässt beides zu, und die Eigentümer – Otto Wulff, whp und Imwest – haben nach Angaben von Becker bisher keine klaren Angaben zur genauen Nutzung gemacht.
Politik verlangt Klarheit
Auch Bezirkspolitiker kritisieren die mangelnde Information. "Ich bin ein bisschen baff", sagte Rüdiger Kuhn von der CDU laut NDR. "Wir brauchen da Aufklärung", zitiert der Sender Gabor Gottlieb von der SPD. Nach der Sommerpause soll das Thema in der Bezirksversammlung auf die Tagesordnung kommen, um mehr Transparenz zu schaffen.
Die Anwohner wurden vom Bezirksamt bereits informiert und haben die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens Einwände einzureichen. "Gemäß Paragraph 71 der Hamburgischen Bauordnung haben die Betroffenen 14 Tage Zeit, ihre Bedenken vorzubringen", erklärte Becker. Dieses Verfahren sei üblich und werde in allen Bauvorhaben dieser Art angewandt.
Das markante Karstadt-Gebäude stammt aus den 1970er Jahren und prägt seit Jahrzehnten das Bild der Osterstraße. Ein Abriss würde eine deutliche Veränderung des Stadtbildes bedeuten.
- Schriftliche Anfrage beim Bezirksamt Eimsbüttel
- ndr.de: "Karstadt-Gebäude in Eimsbüttel könnte der Abriss drohen"