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Hamburg: Ärger um Grünen Bunker – das sagt das Bezirksamt


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Besucher beschweren sich
Ärger um Aufzug und Getränke: Amt äußert sich zum Grünen Bunker


11.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Grüner Bunker auf St. PauliVergrößern des Bildes
Der Blick vom Bunker auf die Stadt: Getränke darf man nicht mitbringen. (Quelle: Ulrich Perrey/dpa/dpa-bilder)

Die Grünfläche auf dem Bunker an der Feldstraße sollte so zugänglich sein wie jeder normale Park. Doch nach der Begeisterung zur Eröffnung mehren sich jetzt die Beschwerden.

Die Euphorie war groß: Hamburger und Touristen gleichermaßen zog es nach der Eröffnung des Grünen Bunkers in die Höhe. Für den einmaligen Blick über die Stadt schleppte man sich auch die 335 Stufen nach oben. Inzwischen sind die Warteschlangen verschwunden.

Eine ganz besondere Grünfläche wurde den Menschen in Hamburg versprochen, frei zugänglich wie ein Park. Doch schon bald nach der Eröffnung zeigte sich: So ganz stimmt das nicht. Wer nicht bei guter Kondition ist, kommt nicht hoch. Nur mit sichtbarer Behinderung oder Behindertenausweis darf man den Aufzug zum Dachgarten benutzen.

Aufzug nur eingeschränkt verfügbar

Wer nicht im Rollstuhl sitzt, wird auf den Bergpfad geschickt. Das zuständige Bezirksamt sieht das allerdings nicht kritisch. "Der Aufzug steht der Öffentlichkeit grundsätzlich zur Verfügung", heißt es auf t-online-Nachfrage. Aber: "Aufgrund des aktuell sehr hohen Interesses können nicht alle Personen befördert werden."

Nur "Menschen mit Mobilitätseinschränkung" können aktuell den Fahrstuhl nutzen, räumt das Amt ein. "Es haben dennoch alle interessierten Personen die Möglichkeit, den Park zu erreichen", was so viel bedeutet wie: Nehmen Sie halt die Treppen.

Getränke müssen gekauft werden

Doch die Treppen sind nicht das einzige Ärgernis. Auch die Verbote, die auf dem Dach herrschen, ärgern Besucher: keine Snacks, keine Getränke, geraucht werden darf auf dem Bunker auch nicht. Und Hunde sind ebenfalls verboten. Vor dem Aufstieg müssen Bunker-Besucher ihre Taschen filzen lassen und Getränkeflaschen abgeben. Das geschah auch bei sehr hohen Temperaturen im Hochsommer.

Das Bezirksamt quittiert die Nachfrage darauf recht einsilbig: "Es werden Getränke zum Verkauf angeboten. Besucherinnen und Besucher können dieses Angebot in Anspruch nehmen, müssen es jedoch nicht." Tatsächlich gibt es ganz oben auf dem Dach einen kleinen Getränkestand.

Taschenkontrolle und Aufzugsverbot: Die Kritik am Bunker reißt nicht ab. Offenbar haben sich die Hamburger den Zugang zur der Grünfläche etwas einfacher vorgestellt. Ein Blick in den städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Bauherrn, der Matzen KG, zeigt: Viel ungenauer hätte man die Nutzung der Grünfläche kaum beschreiben können. "Die Parkanlage soll der Nutzung durch die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden", steht da etwa.

Taschenkontrolle muss man "zugestehen"

Die Matzen KG verpflichte sich außerdem, die Rampe, den Bunkerkragen, den Aufzug und den Bergpfad, "der Allgemeinheit (Öffentlichkeit) unentgeltlich zu den nachfolgenden Tageszeiten zur Verfügung zu stellen." Dass man nachweislich gehbehindert sein muss, um den Aufzug nutzen zu dürfen, steht dort nicht.

Überhaupt: unter welchen Bedingungen die Menschen die Grünflächen auf dem Bunker nutzen können, darüber steht im Vertrag deutlich weniger als über die Begrünung selbst. Auf Anfrage sagt das Amt sinngemäß, es ist nun mal, wie es ist. Im Amtsdeutsch liest sich das so: "Eine gewisse Regulation wird auch die Öffentlichkeit der EHP [Betreibergesellschaft des Bunkers; Anmerk. d. Red.] zugestehen müssen."

Verwendete Quellen
  • Anfrage an das Bezirksamt Hamburg-Mitte vom 20. August 2024
  • farid-mueller.de: Städtebaulicher Vertrag zur Aufstockung des Hochbunkers Feldstraße
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