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Hamburg

Hamburg: Senat plant Änderung der Bauordnung – Parkplätze betroffen


Parkplätze betroffen
Mobilitätswende: Senat plant drastische Änderung

Von t-online, nh

25.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Parken / AnwohnerparkenVergrößern des Bildes
Autos parken in einer Anwohnerstraße (Archivfoto): Der Senat plant eine Änderung in der Bauordnung. Die betrifft auch Parkplätze. (Quelle: Thorsten Ahlf/imago)

Der Hamburger Senat plant, Änderungen in der Bauordnung vorzunehmen. Die neuen Regeln hätten auch Einfluss auf die Parkplatzsituation in der Stadt.

Mehr Klimaschutz, mehr Lebensqualität: Das will der Hamburger Senat erreichen, indem er die Mobilitätswende vorantreibt. Daher will sich der Senat vermehrt für Fußgänger, Radfahrer und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs einsetzen. Deutlich wird das in einem aktuellen Gesetzesentwurf zum Neuerlass der Hamburgischen Bauordnung.

In dem Entwurf spricht der Senat von einem "Paradigmenwechsel in der Verkehrspolitik". Da das Bild der autogerechten Stadt überholt sei, solle der Fokus bei zukünftigen Bauvorhaben nicht länger auf der Errichtung von Autoparkplätzen liegen.

Neuer Mobilitätsnachweis: Das sind die Regeln

Stattdessen bedürfe es "einer differenzierten Betrachtung der grundstücksbezogenen Mobilität". Ob es bei gewerblichen Bauvorhaben Parkplätze braucht, solle künftig im Rahmen eines Mobilitätsnachweises davon abhängig gemacht werden, wie ein Grundstück gelegen ist. Einbezogen werden soll dabei etwa, wie gut der Standort an den öffentlichen Nahverkehr angebunden ist und ob es vor Ort Sharing-Angebote gibt.

Bislang ist das noch anders geregelt. Bevor gewerblich gebaut wird, muss zwingend ermittelt werden, welche Anzahl an Stellplätzen für Autos und Fahrräder notwendig ist.

Ausgleichsbeträge sollen weichen

Der Senat beabsichtigt außerdem, die sogenannten Ausgleichsbeträge abzuschaffen. Diese konnten Bauherren bislang ersatzweise zahlen, wenn das Schaffen von neuen Parkplätzen beispielsweise wegen Platzmangels nicht möglich war. Diese Beträge hätten in der Vergangenheit "zu keiner Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich des Bauvorhabens" geführt, resümiert der Senat in seinem Gesetzesentwurf.

Ausgenommen vom Mobilitätsnachweis sind Wohnungen und Wohnheime. Bereits seit 2014 sind Bauherren von Wohnungsbauvorhaben von der Verpflichtung zum Nachweis von Stellplätzen befreit. Sie entscheiden in eigener Verantwortung darüber, welche Verkehrsmittel bei Wohnungsbauten zu berücksichtigen sind. Dies dient dazu, den dringend notwendigen Wohnungsbau zu erleichtern.

Verwendete Quellen
  • Gesetz zum Neuerlass der Hamburgischen Bauordnung und zur Änderung des Hamburgischen Abwassergesetzes
  • Weitere Artikel bei t-online
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