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Hamburg

Hamburg: Nach Tod von Jungunternehmer Florian B. werden Details bekannt


Vor Wohnhaus hingerichtet
Getöteter Florian B.: Neue Details über Jungunternehmer

Von t-online, nh

15.11.2024 - 13:08 UhrLesedauer: 2 Min.
Polizeieinsatz am Herrengraben am Sonntagabend in Hamburg.Vergrößern des Bildes
Polizeieinsatz am Herrengraben (Archivfoto): Hier wurde der Jungunternehmer Florian B. getötet. (Quelle: News5)

Noch immer ist offen, wer den Jungunternehmer Florian B. in Hamburg erschossen hat. Über seine Verwicklung in kriminelle Geschäfte kommen jedoch zunehmend Details ans Licht.

Der getötete Jungunternehmer Florian B. ist jüngst beerdigt worden. Im Rahmen der Trauerfeier waren laut Medienberichten auch Ermittler des Hamburger Landeskriminalamts anwesend. Demnach hätte die Polizei die Hoffnung gehabt, der Täter könnte sich dort aufhalten, wie unter anderem die "Bild" schrieb. Die Berichterstattung will die Polizei Hamburg auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren. Die Beamten begründen dies mit "ermittlungstaktischen Gründen".

Über den Täter, der Florian B. tötete, ist bislang wenig bekannt. Der 31-jährige B. war Ende Oktober im Eingang seines Wohnhauses im Stadtteil Neustadt erschossen worden. Später wurde bekannt, dass der Jungunternehmer, dessen Firma auf Reitsport-Produkte spezialisiert war, eine kriminelle Vergangenheit hatte. Hierzu sind mittlerweile weitere Details bekannt.

München: Toter betrieb "schwunghaften" Drogenhandel

Der Getötete soll einen "schwunghaften Handel mit Marihuana, Haschisch und Kokain im Münchner Stadtgebiet" betrieben haben, heißt es in einem Urteil des Münchner Amtsgerichts. Die Hauptverhandlung wurde 2018 geführt. Florian B. wurde damals zu einer Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren verurteilt.

Zuvor soll der bereits vorbestrafte B. in einer Tiefgarage Drogen gelagert haben – es ging um Marihuana, Haschisch und Kokain. Ans Licht kam das, nachdem der Unternehmer einem Polizisten in einer McDonald’s-Filiale Drogen zum Kauf angeboten hatte. Später soll sich B. vor Gericht einsichtig gezeigt und gestanden haben.

2016: Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung

Doch das war laut der Staatsanwaltschaft München nicht die einzige Haftstrafe, die der Getötete zu verbüßen hatte. 2016 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und zu acht Monaten Haft verurteilt. In einer Bar in München hatte B. alkoholisiert einen Mann die Treppe hinuntergestoßen. Das Opfer erlitt eine Kopfverletzung.

Ob B.'s kriminelle Vergangenheit mit der Tat in Hamburg-Neustadt in Verbindung steht, bleibt weiterhin unklar. Die Ermittlungen laufen. Hinweise auf den Täter oder verdächtige Beobachtungen nehmen die Beamten unter der Telefonnummer 040/4286-56789 entgegen. Zeugen können sich jedoch auch bei einer Polizeidienststelle melden.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Anfrage an die Polizei Hamburg vom 15. November 2024
  • Schriftliche Anfrage an die Staatsanwaltschaft München vom 15. November 2024
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