Shell weist Kritik zurück Bau der A26-Ost: Ziehen alle an einem Strang?
Die A26-Ost soll Hamburgs Verkehrsnetz entlasten. Doch Altlasten eines Shell-Standorts erschweren den Bau. Arbeiten alle Beteiligten wirklich am selben Ziel?
Die A26-Ost soll als Hafenpassage Hamburgs Verkehrsnetz entlasten und eine Verbindung zwischen der A26-West, der A7 und der A1 schaffen. Doch das Großprojekt gerät ins Stocken: Der ehemalige Shell-Standort auf der Elbinsel Hohe Schaar, durch den ein Teil der Trasse führen soll, muss erst saniert werden.
Shell steht dabei in der Kritik, Verzögerungen zu verursachen. Eine Sprecherin des Konzerns weist diesen Vorwurf zurück: "Den in der Öffentlichkeit erweckten Eindruck, Shell würde das Verfahren verzögern, können wir nicht nachvollziehen." Shell arbeite eng mit der Umweltbehörde zusammen, um die Sanierung voranzutreiben.
Altlasten als Herausforderung
Das betroffene 54 Hektar große Areal hatte Shell 2020 an die Hafenbehörde (HPA) verkauft, die Übergabe steht jedoch aus. Zunächst müssen Altlasten aus dem früheren Betrieb als Tanklager beseitigt werden. Shell ist verpflichtet, eine Teilsanierung, den Rückbau der Anlagen und eine Kampfmittelräumung durchzuführen.
Laut Shell wurden die nötigen Bodenuntersuchungen abgeschlossen, ein Bericht zur Gefahrenabschätzung sei in Arbeit. Die Umweltbehörde wird auf Basis dieses Berichts eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Erst danach können ein Sanierungskonzept und ein Sanierungsplan entwickelt werden. Bislang fehlt jedoch ein konkreter Zeitplan.
Verzögerung gefährdet Zeitplan
Der Hamburger Senat verwies kürzlich auf die Verantwortung des Konzerns: "Der Zeitplan liegt in der Verantwortung des Sanierungspflichtigen", hieß es in einer Antwort auf eine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Die von Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) geführte Behörde betonte, dass die Altlastenproblematik gelöst werden müsse, bevor der Bau beginnen könne.
Seit 2008 wird die A26-Ost geplant, die Fertigstellung der Hafenpassage ist für 2031 vorgesehen. Für den ersten Bauabschnitt liegt bereits ein Planfeststellungsbeschluss vor, doch Umweltverbände haben dagegen Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Ein Eilantrag wurde im April 2023 abgewiesen, sodass erste Arbeiten prinzipiell starten könnten – wären die Altlasten beseitigt.
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- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa