Das Opfer war gefesselt Polizist stößt Gefangenen gegen Tür und tritt zu – Urteil
Ein Hamburger Polizeibeamter stand wegen gefährlicher Körperverletzung im Dienst vor Gericht. Am Montag wurde das Urteil gesprochen.
Ein wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung im Amt angeklagter Polizist (50) ist vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Vorfall ereignete sich am 14. Mai 2024 im Polizeikommissariat 47 in Neugraben. Der Angeklagte soll den Kopf eines bereits gefesselten Festgenommenen absichtlich gegen einen Türrahmen gestoßen haben. Zudem soll er dem auf dem Boden liegenden Mann zweimal gegen die Stirn getreten haben, der laut Anklage jeweils Schmerzen erlitten habe.
Fall von Polizeigewalt in Hamburg: Richter spricht über Verhalten
Das Opfer hatte sich zuvor gegen seine Festnahme gewehrt und war deshalb an Händen und Füßen gefesselt worden. Die Übergriffe ereigneten sich, als der Beschuldigte zusammen mit drei weiteren Beamten den Mann in einem Raum der Polizeiwache trug.
In seiner Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter das besorgniserregende Verhalten des Angeklagten: "Dass Sie so gehandelt haben, wirft einen besorgniserregenden Blick auf Sie." Er lobte ausdrücklich den Mut eines Kollegen, der den Vorfall zur Anzeige gebracht hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
- Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 3. Februar 2025 (per Mail)