Herabwürdigend und provokativ Verwarnung von AfD-Abgeordnetem rechtens
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Das Hamburgische Verfassungsgericht hat die Ordnungsrufe gegen einen AfD-Abgeordneten in der Bürgerschaft bestätigt. Dieser habe unsachliche und herabwürdigende Aussagen getroffen.
Der AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Krzysztof Walczak ist mit einem Antrag gegen zwei sogenannte Ordnungsrufe im Hamburger Parlament vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gescheitert. Das Gericht erklärte, der Antrag sei zwar zulässig, aber unbegründet. Die beanstandeten Verwarnungen seien rechtmäßig.
Im Parlament kann der Vorsitzende mit einem Ordnungsruf einzelne Abgeordnete verwarnen. Meist werden solche Rügen gegen Personen verhängt, die durch Zwischenrufe, Beleidigungen oder andere Störungen auffallen.
Kritik an gesamter CDU-Migrationspolitik
Im Mittelpunkt steht eine Debatte im Mai 2023 zur CDU-Initiative "Hamburgs Partnerschaft mit einer Stadt in Israel verwirklichen". In dieser Sitzung äußerte sich Walczak kritisch zur Migrationspolitik der CDU und behauptete, diese würde "Hunderttausende Antisemiten nach Deutschland" bringen.
Daraufhin erhielt er vom Vizepräsidenten der Bürgerschaft, André Trepoll, selbst bei der CDU, zwei Ordnungsrufe.
Provokative und herabwürdigende Aussagen
Das Gericht sah keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Ordnungsrufe aus persönlicher Ablehnung resultierten. Vielmehr habe es sich bei Walczaks Äußerungen nicht um keine sachliche Diskussion gehandelt, sondern um provokative und herabwürdigende Aussagen, so das Gericht.
Walczak hatte zunächst im Juni 2023 in der Bürgerschaft Einspruch gegen die Ordnungsrufe erhoben, welcher mehrheitlich abgelehnt wurde. Im November 2023 legte er dann einen sogenannten Organstreitantrag beim Hamburgischen Verfassungsgericht ein, das Anfang Januar mündlich verhandelte und die Entscheidung nun bestätigte.
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- Nachrichtenagentur dpa
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