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Hamburg

Grundsteuer in Hamburg: Finanzamt kann Teilerlass gewähren


Steuern auf Grundbesitz
Grundsteuer: Hamburg beschließt Härtefallregelung

Von t-online
Aktualisiert am 20.02.2025 - 14:40 UhrLesedauer: 1 Min.
Grundsteuer 2025Vergrößern des Bildes
Grundsteuer-Dokument (Archivbild): Hamburger können das Finanzamt in Härtefällen um einen Nachlass auf die Grundsteuer beantragen. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)
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In Hamburg wird Ende April erstmals die neue Grundsteuer fällig. Einige Eigentümer könnten mehr zahlen müssen. Das Finanzamt zeigt Entgegenkommen.

Der Hamburger Senat hat eine Härtefallregelung für die neue Grundsteuer beschlossen. Obwohl das Steueraufkommen insgesamt gleich bleiben soll, könnten einzelne Eigentümer mehr zahlen müssen als zuvor.

Die Finanzbehörde erklärte: "Es kann Fälle nicht beabsichtigter Härte geben, die der Logik des Gesetzes widersprechen." Auf der Grundsteuer-Internetseite der Stadt Hamburg können Eigentümer ihre zu erwartenden Beträge bereits berechnen. Ab dem 30. April 2025 werden die ersten Teilbeträge fällig.

Verschiedene Gründe für einen Teilerlass

Beispiele für Härtefälle sind Einfamilienhäuser in Naturschutzgebieten oder auf Moorgrundstücken, die nicht ans Straßennetz angeschlossen sind. Auch bei sehr alten Gebäuden mit eingeschränkter Nutzbarkeit ist ein Teilerlass möglich. Dies gilt ebenso für Häuser, für die Betretungsverbote bestehen oder die bei Sturmfluten regelmäßig unbewohnbar sind.

Gewerbeimmobilien im Hafen einbezogen

Auch gewerbliche Immobilien im Hafen, die nur durch private Hochwasserschutzmaßnahmen nutzbar sind, könnten von einem Steuererlass profitieren. Alle Anträge auf einen Härtefall müssen gut begründet und durch ein Gutachten eines staatlich anerkannten Gutachters bestätigt werden.

Wohnlage entscheidend

Die Höhe der neuen Grundsteuer richtet sich nach der Wohnlage. Beispielrechnungen zufolge müssen Eigentümer eines 100 Quadratmeter großen Einfamilienhauses auf einem 1.000 Quadratmeter Grundstück in guter Wohnlage jährlich 731 Euro zahlen. In normaler Wohnlage wären es nur 646 Euro. Für eine 100 Quadratmeter große Eigentumswohnung in normaler Wohnlage fallen 353 Euro an.

Auch Mieter betroffen

Mieter könnten indirekt betroffen sein, da Vermieter die Steuerzahlung auf die Nebenkosten umlegen dürfen.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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