Hamburg-Dulsberg WG-Streit endet tödlich: Lebenslange Haft für 38-Jährigen

Ein tödlicher Streit in einer Wohngemeinschaft in Hamburg-Dulsberg endet mit einem Mord. Das Landgericht sprach nun sein Urteil.
In einer Wohngemeinschaft im Hamburger Stadtteil Dulsberg kam es immer wieder zu Streitereien über Sauberkeit und Lautstärke. Diese Konflikte gipfelten schließlich in einem tödlichen Messerangriff. Das Landgericht Hamburg verurteilte nun einen 38-jährigen Italiener wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Er hatte demnach am 1. Juli letzten Jahres seinen Mitbewohner heimtückisch erstochen.
Der Richter betonte in seiner Urteilsbegründung: "Das ist ein furchtbarer Tod, der einen ratlos zurücklässt." Trotz intensiver Befragungen schwieg der Angeklagte, und es gab keine Zeugen der Tat. Die Beweise gegen den Mann waren jedoch erdrückend. Der Angeklagte nutzte die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers aus, wie der Richter weiter ausführte.
Nach der Tat ließ sich der Täter ohne Widerstand festnehmen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes, während die Verteidigung auf maximal zehn Jahre wegen Totschlags plädierte.
Konfliktreiche Zweck-WG
In dem Mehrfamilienhaus lebten die beiden Männer zusammen mit einem weiteren Mitbewohner in einer Zweck-WG. Der Angeklagte beschwerte sich häufig über Lärm und Dreck im Badezimmer.
Beide Männer waren erst kürzlich nach Hamburg gezogen: Der Getötete stammte aus der Türkei und wollte seinem Bruder hier helfen. Er sprach nur wenig Deutsch und konnte sich kaum verständigen. Der Angeklagte arbeitete als Haustechniker und galt bei seinen Kollegen als freundlich.
Tat an der Zimmertür
Am Abend des Angriffs hatte der 38-Jährige an die Tür seines Mitbewohners geklopft, um ihn zur Rede zu stellen – vermutlich wegen eines Vorfalls am Morgen bezüglich Zimmerlautstärke. Kurz darauf stach er dem Opfer mit einem Messer in den Hals und den Hinterkopf.
Der dritte Mitbewohner reif Polizei und Krankenwagen. Der Angegriffene starb noch am Tatort. Der Richter äußerte abschließend: "Wahrscheinlich weil er seine Ruhe haben wollte, beschloss er, ihn zu töten." Ein Gutachter stellte fest, dass der Angeklagte voll schuldfähig ist; psychische Erkrankungen wurden nicht diagnostiziert.
- Nachrichtenagentur dpa
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