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Hamburg

Hamburg: Klage gegen Kaffeeröster Tchibo – Vorwürfe der Umwelthilfe


Irreführende Werbung?
Umwelthilfe verklagt Hamburger Unternehmen

Von t-online, dpa
19.03.2025 - 12:25 UhrLesedauer: 2 Min.
Frau sieht sich Produkte aus dem Tchibo-Warenangebot an (Symbolbild): Sie sollen nicht richtig gekennzeichnet sein.Vergrößern des Bildes
Frau sieht sich Produkte aus dem Tchibo-Warenangebot an (Symbolbild): Sie sollen nicht richtig gekennzeichnet sein. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)
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Die Deutsche Umwelthilfe geht juristisch gegen fünf Konzerne vor, darunter das Hamburger Unternehmen Tchibo. Was ihnen vorgeworfen wird.

Wegen möglicherweise irreführender Werbung mit Umweltvorteilen zieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen fünf bekannte Unternehmen vor Gericht. Betroffen sind Coty, L’Oréal, Deichmann, Toom und der Kaffeeröster Tchibo, wie die DUH mitteilte.

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Die entsprechenden Unterlassungsklagen seien bereits am vergangenen Montag bei den jeweils zuständigen Landgerichten in Darmstadt, Düsseldorf, Bochum, Köln und Hamburg eingereicht worden.

Tchibo: Nachhaltigkeitsversprechen nicht ausreichend begründet

Tchibo, das in Hamburg seinen Hauptsitz hat, soll nach Ansicht der Umwelthilfe seine Schuhe und Kleidung als "nachhaltig" bewerben, ohne diese Aussage näher zu begründen. "Solche Begriffe suggerieren Verbrauchern Umweltvorteile, die tatsächlich nicht nachvollziehbar oder belegbar sind", erklärte die DUH. Auch Deichmann soll in seinem Online-Shop unzureichend begründete Nachhaltigkeitsversprechen gemacht haben.

Die DUH wirft Coty vor, Sonnencreme als "ocean friendly" (ozeanfreundlich) zu bezeichnen, ohne klar darzulegen, auf welcher Grundlage diese Eigenschaft zugesprochen wird. Im Fall von Toom bemängelt der Umweltverband, dass Laminat als "gut für die Umwelt" verkauft werde, während L'Oréals "Nachhaltigkeits-Engagement" in der Kritik steht.

Tchibo sieht Klage als "formaljuristischen Schritt"

Auf Anfrage teilte Tchibo mit, bereits auf eine Abmahnung der DUH reagiert und Anpassungen an der Werbung vorgenommen zu haben. Ein Unternehmenssprecher bezeichnete die nun eingereichte Klage als "formaljuristischen Schritt" und betonte, dass Tchibo Nachhaltigkeit sehr ernst nehme.

Auch Coty und Deichmann erklärten, bereits auf Kritik der DUH mit Änderungen reagiert zu haben. Eine Sprecherin von Coty zeigte sich überrascht von der Klage, da das Unternehmen die umstrittene Bezeichnung "ocean friendly" bereits im vergangenen Jahr aus dem Sortiment genommen habe. "Die DUH ist darüber seit Januar informiert. Eine Klage ist daher einigermaßen erstaunlich", so die Sprecherin.

DUH weitet rechtliche Schritte gegen Greenwashing aus

Die DUH geht verstärkt gegen aus ihrer Sicht irreführende Umweltwerbung vor. Seit Dezember 2024 habe sie nach eigenen Angaben 19 Verfahren wegen umstrittener Öko-Aussagen angestrengt. In insgesamt 64 Fällen hätten Unternehmen bereits Unterlassungserklärungen abgegeben.

Die Organisation fordert strengere Regelungen für Umweltaussagen in der Werbung und mehr Transparenz von Unternehmen. "Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf verlässliche Informationen über die Umweltverträglichkeit von Produkten", so die DUH. Ziel sei es, Unternehmen zu klareren und nachvollziehbareren Werbeaussagen zu verpflichten.

L'Oréal und Toom wollten sich zu den Klagen zunächst nicht äußern und verwiesen darauf, dass ihnen bislang keine offiziellen Unterlagen vorlägen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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