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Hamburg

Bergedorf | Hamburg: Fahrgast attackiert Zugbegleiter und Bundespolizisten


Mit der Faust geschlagen
Fahrgast attackiert Zugbegleiter und Bundespolizisten im EC

Von t-online, nhe

14.06.2025 - 08:51 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein EC (Archivbild): In Bergedorf ist ein Fahrgast ausgerastet.Vergrößern des Bildes
Ein EC (Archivbild): In Bergedorf ist ein Fahrgast ausgerastet. (Quelle: IMAGO/Rüdiger Wölk)
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Auf der Fahrt von Berlin nach Hamburg ist ein Mann in einem Zug ausgerastet. Er konnte zuvor keinen gültigen Fahrschein vorweisen.

Auf der Fahrt des EC172 von Berlin nach Hamburg hat ein Bahnreisender einen Zugbegleiter und einen Bundespolizisten angegriffen. Zu dem Vorfall kam es am Freitagabend gegen 19.05 Uhr, schreibt die Bundespolizei der Hansestadt in einer Pressemitteilung.

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Der 27-jährige Fahrgast konnte den Angaben zufolge kein gültiges Ticket vorweisen. Daraufhin habe der Zugbegleiter (43 Jahre) den mitreisenden Bundespolizisten (44 Jahre) um Hilfe bei der Identitätsfeststellung gebeten. Als der Zug in Bergedorf hielt, soll der Tatverdächtige versucht haben, den polizeilichen Maßnahmen durch eine Flucht durch die geöffneten Türen des Eurocity-Zuges zu entkommen.

Bundespolizist bringt Mann zu Boden und fesselt ihn

Daran wurde der Mann den Angaben zufolge gehindert. Der 27-Jährige soll daraufhin mehrfach auf den Zugbegleiter und den Bundespolizisten eingeschlagen haben. Der Bundespolizist konnte den Tatverdächtigen demnach schließlich trotz erheblichen Widerstandes zu Boden bringen und fesseln. Weder der Zugbegleiter noch der Bundespolizist wurden verletzt.

Die Bahnfahrt wurde durch den Vorfall nicht behindert, heißt es seitens der Bundespolizei. Nach der Einfahrt des Zuges in den Hauptbahnhof Hamburg sei der gefesselte Mann an das dortige Revier übergeben worden. Bei einer Atemalkoholkontrolle stellten Beamte einen Promillewert von 0,82 bei dem Tatverdächtigen fest. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen sei er gegen 22 Uhr wieder entlassen worden.

Die Polizei leitete gegen den 27-Jährigen mehrere Strafverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen, Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ein. Die Ermittlungen dauern an.

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