Mutmaßliche Kindesentführung Landgericht Hamburg lässt Anklage gegen Christina Block zu

Das Landgericht in Hamburg hat die Anklage gegen Christina Block wegen mutmaßlicher Kindesentführung zugelassen. Auftakt ist Mitte Juli. Auch Lebensgefährte Gerhard Delling wird angeklagt.
Die Unternehmerin Christina Block, ihr Lebensgefährte Gerhard Delling und fünf weitere Angeklagte müssen sich ab dem 11. Juli 2025 vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Hamburg verantworten. Die Anklage lautet auf Kindesentführung.
Das Gericht hat die Anklage nun zur Hauptverhandlung zugelassen und das Verfahren eröffnet. Zwischen dem 11. Juli und dem 23. Dezember 2025 sind insgesamt 37 Termine angesetzt.
Jahrelanger Sorgerechtsstreit um Kinder von Christina Block
Hintergrund ist ein seit Jahren laufender Sorgerechtsstreit: In der Silvesternacht 2023/2024 sollen die beiden Kinder der Unternehmerin und ihres in Dänemark lebenden Ex-Mannes Stephan Hensel gewaltsam von Dänemark nach Deutschland gebracht worden sein. "Herr Hensel wird als Zeuge, aber auch als Nebenkläger auftreten", sagte Philip von der Meden, der ihn anwaltlich vertreten wird.
Die Kinder lebten seit August 2021 beim Vater, obwohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht später vorläufig der Mutter zugesprochen worden war. In der Nacht zum 1. Januar 2024 sollen mehrere Beschuldigte den Vater in Dänemark überfallen, die Kinder entführt und mit ihnen über die Grenze nach Deutschland geflüchtet sein. Laut Staatsanwaltschaft wurden dabei Gewalt angewendet und Freiheitsberaubung begangen.
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Ein 35-jähriger Israeli, der mutmaßlich beteiligt war, wurde auf Zypern festgenommen und später nach Hamburg überstellt. Neben Christina Block und einem 62-jährigen Deutschen gilt er als Haupttäter. Blocks Lebensgefährte, der ehemalige "Sportschau"-Moderator Gerhard Delling, sowie weitere Personen aus ihrem Umfeld sollen Beihilfe geleistet haben. Ein Sicherheitsdienst soll das Haus der Mutter in Hamburg gesichert haben, um eine Rückführung der Kinder zu verhindern.
Block-Anwälte im April: "Würde Kindern niemals Schaden zufügen"
Als die Staatsanwaltschaft im April angekündigt hatte, Anklage zu erheben, wiesen Christina Blocks Anwälte die Vorwürfe entschieden zurück. "Frau Block würde anderen Menschen und insbesondere ihren Kindern niemals Schaden zufügen", sagte ihre familienrechtliche Vertreterin Elisabeth Unger. Strafverteidiger Otmar Kury sprach von einer "unerträglichen Voreingenommenheit in der Anklage". Auch Gerhard Dellings Anwalt erklärte im April: "Die seitens der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Herrn Delling erhobenen Anschuldigungen sind fernliegend."
Stephan Hensel, der Vater der Kinder, ist selbst seit Mai 2023 angeklagt – wegen des Vorwurfs, die Kinder 2021 nach einem Besuch nicht zurückgebracht zu haben. Eine Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens steht noch aus. Sein Anwalt Philip von der Meden betonte: "Mein Mandant hofft, dass der Prozess ein Wendepunkt sein wird und er mit seiner Familie künftig ohne Angst vor Überwachung und Gewalt in Frieden leben kann."
Von der Meden bewertet die Anklage als sehr belastbar. Christina Block, Gerhard Delling und die weiteren Beschuldigten seien die zentralen Personen in dem Prozess. "Ich gehe davon aus, dass es zu einer Verurteilung kommt."
- Hanseatisches Oberlandesgericht: Mitteilung vom 17. Juni 2025 (per Mail)
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Frühere t-online-Berichterstattung
- Telefonat mit Philip von der Meden
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