Prozess gegen Christina Block Angeklagte spricht über Zeit nach der Tat – Applaus im Saal

Im Prozess um die mutmaßliche Entführung ihrer Kinder weist Christina Block jede Schuld von sich. Doch der Verhandlungstag in Hamburg endet mit einem Paukenschlag.
Zum dritten Mal kamen am Freitag die Beteiligten im Prozess um die mutmaßliche Entführung der Kinder von Christina Block zusammen. Im Raum steht der schwere Vorwurf, Block habe ihre beiden Kinder in der Silvesternacht 2023/24 mithilfe von Komplizen aus Dänemark nach Deutschland bringen lassen – heimlich, geplant und gegen den Willen des Vaters.
Die Angeklagte selbst schilderte am Freitag ausführlich ihre Sicht auf die zerrütteten Familienverhältnisse. Sie bestritt, die Entführung selbst in Auftrag gegeben zu haben, und gab an, an Neujahr ahnungslos nach Stuttgart gereist zu sein – dahin sei sie von einer Kontaktperson gelockt worden. Die Entführung habe sie nicht geplant, sondern ihre Kinder lediglich "zurückgeführt".
In ihrer emotionalen Aussage beschrieb sie sich als Opfer von Angst, Desinformation – und womöglich einer Intrige, in die auch ihre Mutter verwickelt gewesen sein könnte. Zum Ende des Verhandlungstages stellte die Verteidigung eines Mitangeklagten einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Nun muss das Gericht über dessen Zulässigkeit entscheiden – jedoch erst nach einer Sommerpause.
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Der dritte Prozesstag zum Nachlesen:
Sitzung beendet: Sommerpause bis Mitte August
15.42 Uhr: Nach rund fünfeinhalb Stunden ist der Prozesstag beendet. Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen und die Sitzung geschlossen.
Weiter geht es erst nach einer Sommerpause: Am 15. August soll der Prozess fortgesetzt werden. Dann muss das Gericht auch über den Befangenheitsantrag entscheiden, der kurz vor Schluss eingebracht worden ist.
Kritik an fehlender Akteneinsicht
15.40 Uhr: Laut Angaben im Gericht haben die Verteidiger bislang keine Akteneinsicht im Verfahren gegen Stephan Hensel erhalten. Sogar die Nebenklage räumt ein, dass dies eigentlich möglich sein müsste.
Kammer prüft Befangenheitsantrag
15.39 Uhr: Das Landgericht muss nun entscheiden, ob es dem Befangenheitsantrag von Verteidiger Marko Voss stattgibt. Noch dürfen sich andere Verfahrensbeteiligte dazu äußern.
Befangenheitsantrag: Verteidiger wirft Kammer Willkür vor
15.30 Uhr: Verteidiger Marko Voss begründet den Befangenheitsantrag gegen das Gericht mit dem Vorwurf der Willkür. Die Kammer habe aus seiner Sicht den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gegen Dr. Andreas C. willkürlich abgeschmettert.
Die Argumentation der Richterin, das Verfahren um die mutmaßliche Entführung hänge nicht mit anderen Verfahren zusammen, hält Voss für unhaltbar.
Befangenheitsantrag gegen das Gericht
15.28 Uhr: Für einen Paukenschlag am Nachmittag sorgt Verteidiger Marko Voss: Er stellt im Namen von Dr. Andreas C. einen Antrag auf Befangenheit gegen das Gericht. C., langjähriger Haus- und Hofanwalt der Familie Block, gehört zu den Mitangeklagten im Verfahren.
Kurze Pause: Weitere Anträge angekündigt
15.21 Uhr: Nach der emotionalen Aussage von Christina Block legt das Gericht eine kurze Pause ein. Im Anschluss soll die Verhandlung mit weiteren Anträgen fortgesetzt werden.
"Wir kuschelten und weinten": Block erhält Applaus
15.14 Uhr: Kurz bevor die Kinder erneut abgeholt wurden, spürte ihr Sohn Theo laut Christina Block, dass etwas nicht stimmte. Sie habe ihm gesagt: "Es kommen gleich Menschen und bringen dich zu Papa." Dann hätten sie gekuschelt und geweint.
Am Ende ihrer emotionalen Aussage sagt Block: "Ich wünsche so etwas niemandem." Im Saal gab es Applaus. Offenbar ist ihre Einlassung damit abgeschlossen.
Block: Gericht und Jugendamt verhindern Rückkehr zur Mutter
15.09 Uhr: Christina Block schildert, dass sich ihre Kinder bei ihr eingelebt hätten: Theo habe geplant, sein Zimmer umzubauen, Klara habe Beauty-Produkte gewollt. Trotz ihrer Zurückhaltung wirkte es, als könnten sich die Kinder ein Leben bei der Mutter vorstellen.
Am 5. Januar gegen 16 Uhr sei der Wendepunkt gekommen: Ihr Lebensgefährte Gerhard Delling habe sie informiert, dass das Oberlandesgericht entschieden habe, dass die Kinder zurück zum Vater müssten. Laut Block habe sich eine Jugendamtsmitarbeiterin besonders dafür eingesetzt, "ohne jede Begutachtung".
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- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa