Maßnahme nicht unverhältnismäßig Gericht lehnt Eilantrag gegen Feuerwerksverbot ab

Zum zweiten Mal in Folge muss der Jahreswechsel unter Corona-Bedingungen stattfinden. In Hamburg wollte eine Person durchsetzen, mit mehr als zehn Personen böllern zu dürfen. Sie scheiterte.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Mittwoch einen Eilantrag gegen das Feuerwerksverbot zu Silvester und Neujahr im öffentlichen Raum abgelehnt. Eine Privatperson hatte durchsetzen wollen, mit einer Gruppe von mehr als zehn Personen auf öffentlichem Grund Feuerwerkskörper abzubrennen. Das Ansammlungsverbot untersagt wegen der Corona-Pandemie aber, dass dort mehr als zehn Menschen zusammenstehen.
Die Maßnahmen sei nicht als unverhältnismäßig anzusehen, teilte das Verwaltungsgericht mit. Es werde das Ziel verfolgt, das Leben und die körperliche Unversehrtheit einer potenziell großen Zahl von Menschen zu schützen. Der Antragsteller kann den Angaben zufolge gegen diese Entscheidung Beschwerde vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.
- Nachrichtenagentur dpa