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Hamburg

Unerlaubt Polizei gefilmt: Angeklagter muss Strafe zahlen


Prozessurteil in Hamburg
Geldstrafe für unerlaubtes Filmen von Polizeikontrolle

Von dpa
Aktualisiert am 27.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Bundeslandfahne Hamburgs und Statue der Justitia (Symbolbild): Ein Angeklagter musste sich heute wegen unerlaubten Filmens der Polizei vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten.Vergrößern des Bildes
Bundeslandfahne Hamburgs und Statue der Justitia (Symbolbild): Ein Angeklagter musste sich heute wegen unerlaubten Filmens der Polizei vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten. (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)
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Vor dem Amtsgericht Hamburg ist ein 30-Jähriger wegen Veröffentlichung von Videoaufnahmen einer Polizeikontrolle zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Beamten sollen gegen ihren Willen gefilmt worden sein.

Unter Einbeziehung eines anderen Urteils muss der unter dem Namen Freddy Independant in sozialen Medien bekannte Angeklagte 160 Tagessätze zu je 40 Euro bezahlen. Die Richterin sprach ihn am Donnerstag wegen Verletzung des Kunsturhebergesetzes und Beleidigung schuldig. Der Staatsanwalt hatte 140 Tagessätze gefordert, der Verteidiger eine nicht bezifferte geringe Geldstrafe.

Der Angeklagte hatte am 2. April vergangenen Jahres während des Corona-Lockdowns an der Außenalster Videointerviews geführt, als zwei Polizisten die Gruppe auf die Maskenpflicht aufmerksam machten. Freddy Independant filmte die sich daraus entwickelnde Diskussion mit den Beamten und streamte sie zum Teil live auf Instagram.

Später lud er auf verschiedenen Plattformen drei Videos hoch. Eines war mit "Blödizei" betitelt und zeigte die Beamten unverpixelt und mit Namensschild.

Hamburger Polizei ohne Einwilligung gefilmt

Die Polizisten hatten ihn während des Einsatzes mehrfach aufgefordert, sie nicht zu filmen. Damit verstieß der Angeklagte laut Gericht gegen das Kunsturhebergesetz, nach dem Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen.

"Gegenstand ist nicht Ihre Kritik an den Corona-Maßnahmen – ganz im Gegenteil, Sie dürfen sich kritisch äußern. Aber Sie dürfen nicht Leute an den digitalen Pranger stellen", sagte die Richterin zu dem Angeklagten, der nach eigenen Angaben zum ersten Mal in diesem Jahr eine Maske trug.

Angeklagter zeigt Reue

Die Videos waren mehr als sechs Millionen Mal geklickt worden, vor allem auf der Plattform Tiktok. Der 30-Jährige bedauerte sein Verhalten, auch gegenüber den als Zeugen geladenen Beamten.

Wegen zwei ähnlicher Vorfälle war er bereits im vergangenen April, wenige Tage nach den jetzt verhandelten Taten, vom Amtsgericht Altona zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 40 Euro – also insgesamt 3.200 Euro – verurteilt worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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