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Hamburg

Prozess in Hamburg: Säugling tot geschüttelt – Vater legt Geständnis ab


Prozess um totes Baby
Vater gesteht Schütteln des Säuglings

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 08.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte sitzt vor Beginn des Prozesses wegen Totschlags im Gerichtssaal (Archivbild). Der Vater des toten Kindes spricht weiter von einem Unfall.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte sitzt vor Beginn des Prozesses wegen Totschlags im Gerichtssaal (Archivbild). Der Vater des toten Kindes spricht weiter von einem Unfall. (Quelle: dpa)

Dem Notruf hatte ein Vater von einem Unfall seiner Tochter berichtet, doch deren Verletzungen werfen Fragen auf. Das Baby stirbt. Vor Gericht spricht der Mann weiter von einem Unfall.

Im Hamburger Prozess um den Tod eines Babys hat am Mittwoch der angeklagte Vater vor dem Gericht ausgesagt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-Jährigen vor, seine kleine Tochter getötet zu haben. Er schilderte, dass es ein Unfall war.

Der Vater bleibt nach Angaben des "NDR" bei seiner Version des Unfallherganges, die er bereits im Mai beschrieben hatte. Er sei mit dem Säugling auf dem Arm gestolpert und mit dem Kind im Badezimmer hingefallen. Das Mädchen habe daraufhin eine Beule erlitten. Als das Kind dann Schnappatmung hatte, habe ihn die Panik gepackt, wird der Vater zitiert. Er habe den Säugling einige Sekunden geschüttelt.

Auf die Frage des vorsitzenden Richters, warum er den Ärzten nichts von dem Schütteln erzählt habe, habe der 30-Jährige laut "NDR" geantwortet: "Wenn Ärzte ein Kind röntgen, sehen sie ja, was los ist. Ich dachte nicht, dass ich da noch was zu sagen muss."

Säuglingstod in Hamburg: Tod gewaltsam verursacht

Das Baby war Mitte Mai mit schweren Kopfverletzungen in ein Krankenhaus gebracht worden. Eine Woche später starb das zwölf Wochen alte Kind. Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurde ein Schütteltrauma-Syndrom festgestellt.

Das Verletzungsbild sei nicht mit den Angaben des Vaters vereinbar, sagte ein Gerichtssprecher beim Prozessauftakt. Der Kopf müsse mit Gewalt gegen etwas geschlagen worden sein. Die Anklage lautet auf Totschlag.

Der Deutsche lebte laut Gericht mit Mutter und Tochter in Hamburg-Wandsbek zusammen. Das Mädchen war das einzige Kind des Paares. Die Mutter tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Der Vater ist nicht vorbestraft. Er war zum Zeitpunkt der Tat ohne Arbeit.

Verwendete Quellen
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