Hamburg Sechseinhalb Jahre Haft für IS-Rückkehrerin: Sohn starb
Die Verbrechen des Islamischen Staates (IS) sind längst bekannt, als eine Bad Oldesloerin im Sommer 2016 mit ihrem 14-jährigen Sohn in das Gebiet der Terrormiliz in Syrien reist. Die Deutsche teilt die islamistischen Ansichten ihres zehn Jahre älteren Mannes, der sich bereits dem IS angeschlossen hat. Die Mutter lässt es zu, dass auch ihr Sohn zum Kämpfer ausgebildet wird. Im Februar 2018 stirbt er bei einem Bombenangriff. Am Donnerstag hat der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg die Frau nun zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt - wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Kriegsverbrechen, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und fahrlässiger Tötung.
Im Alter von 15 Jahren hatte die Angeklagte ihren aus den Palästinensergebieten stammenden Mann kennen gelernt und ihn nach der Geburt eines gemeinsamen Sohnes geheiratet, wie der Vorsitzende Richter, Norbert Sakuth, erklärte. Der Imbiss-Laden der Familie in Bad Oldesloe in Schleswig-Holstein sei 2013 pleitegegangen. Danach habe sich der Mann radikalisiert. Im Ramadan 2015 sei er wie immer im Fastenmonat in eine Lübecker Moschee gezogen. Einige Zeit später habe er seiner Frau in einem konspirativen Telefongespräch gesagt, dass er "drinnen" sei. Die Angeklagte habe verstanden, dass sich ihr Mann beim IS in Syrien aufhalte. Sie sei verzweifelt gewesen und habe ihm folgen wollen.
Obwohl der Verfassungsschutz versuchte, sie aufzuhalten, habe sie Möbel und Auto verkauft und mit einer gefälschten Unterschrift ihres Mannes einen Pass für ihren jüngeren, 2002 geborenen Sohn beantragt. Ihr älterer Sohn habe gerade eine zweijährige Jugendstrafe verbüßt, aber die Angeklagte habe gehofft, dass er bald aus dem Gefängnis entlassen werde und mitkommen könne.
Als das nicht geschah, flog die Mutter mit ihrem jüngeren Sohn einen Tag vor dessen 14. Geburtstag in die Türkei. Der Junge habe sich auf das Wiedersehen mit seinem Vater gefreut und die Tragweite der Entscheidung gar nicht verstanden, sagte Richter Sakuth. Der Mutter sei dagegen durchaus klar gewesen, dass Jugendliche vom IS in Kampfgruppen eingegliedert werden. Sie habe jedoch die radikal-islamische Ideologie der Terrororganisation geteilt. Ihrer Schwester gegenüber habe sie die Attentate vom November 2015 in Paris, bei denen Islamisten 130 Menschen erschossen, gerechtfertigt. Für die Tötung von Ungläubigen kämen die Attentäter in den Himmel.
Mit Hilfe von Schleusern gelangten Mutter und Sohn in die nordwestsyrische Provinz Idlib. Die islamistische Miliz Jund al-Aqsa nahm den Jungen als Rekruten auf und brachte die Angeklagte in ein "Frauenhaus", wie Sakuth weiter erklärte. Der 14-Jährige erhielt eine Waffenausbildung und wurde unter anderem an Checkpoints der Miliz eingesetzt. Er habe einen Beschuss durch einen Hubschrauber und eine Gefangennahme überlebt. Einmal entging er nur ganz knapp einem Anschlag.
Erst im Dezember 2016 habe die Angeklagte in die IS-Hochburg Rakka weiterreisen können und ihren Mann getroffen. Im Februar 2017 sei der Sohn gefolgt - und habe gleich eine neue ideologische und militärische Schulung beim IS begonnen. Mit der Überlassung des noch nicht 15 Jahre alten Jungen an die Terrormiliz habe die Angeklagte ein Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch begangen, erklärte Sakuth.
In der Zeit sei auch ihr älterer Sohn in Deutschland aus der Haft freigekommen. Die Mutter habe ihn aufgefordert, ebenfalls nach Syrien auszureisen und möglichst viel Geld mitzubringen. Doch dazu sei es nicht gekommen. Der junge Mann wollte zwar ohne Pass ein Flugzeug in Richtung Griechenland nehmen, habe aber noch vor dem Start der Maschine gesundheitliche Probleme bekommen.
In Rakka habe die Angeklagte ihrem Mann, der ein Sturmgewehr besaß und als Funktionär für den IS tätig war, den Haushalt geführt. Als der IS militärisch unter Druck geriet, sei die Familie mit der Terrormiliz in Richtung irakischer Grenze geflohen. In einem Dorf am Euphrat sei der Junge am 23. Februar 2018 bei einem Bombenangriff ums Leben gekommen. Die Mutter habe daraufhin von einem Märtyrertod gesprochen und gesagt, dass das der Traum ihres Sohnes gewesen sei.
Die Verteidigung hatte erklärt, damit habe die Angeklagte sich selbst trösten wollen. Sie habe glauben wollen, dass ihr Kind nun an einem besseren Ort sei. Das wies der Staatsschutzsenat zurück. Es liege in der Natur der Terrororganisation, dass sie Begriffe missbrauche. Die Angeklagte habe die Ideologie des IS bis zum Schluss mitgetragen. Kurz bevor sie und ihr Mann sich kurdischen Kräften im September 2018 ergaben, habe sie den "Kuffar" (Ungläubigen) noch gedroht: "Wir werden zurückschlagen."
Nach zwei Jahren in einem kurdischen Gefangenenlager und einem Jahr Untersuchungshaft in Deutschland habe sich die Angeklagte noch immer nicht vom Islamismus distanziert. "Sie leugnet, je radikal gewesen zu sein", sagte Sakuth. Mildernd rechnete das Gericht der 44-Jährigen an, dass sie unter dem Tod ihres Sohnes leide und die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie die fahrlässige Tötung eingeräumt habe. Die Angeklagte, die ihre blonden Haare zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden hatte und über ihrem schwarzen T-Shirt eine graue Jacke trug, nahm das Urteil ohne erkennbare Regung entgegen.