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Hamburg

Hamburger Senat unterstützt Sportvereine mit neun Millionen Euro | Energiekrise


Während der Energiekrise
Hamburger Senat unterstützt Sportvereine mit neun Millionen Euro

Von dpa, EP

Aktualisiert am 15.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Junge wirft einen Handball auf ein Tor (Symbolbild): Der Vereinssport in Hamburg wird weiter gefördert.Vergrößern des Bildes
Ein Junge wirft einen Handball auf ein Tor (Symbolbild): Der Vereinssport in Hamburg wird weiter gefördert. (Quelle: Deutzmann / deutzmann.net/imago-images-bilder)

Während der Energiekrise sollen nicht nur Bürger in Hamburg abgesichert sein, sondern auch die Sportvereine. Diese erhalten finanzielle Unterstützung.

Angesichts massiv gestiegener Strom- und Gaspreise können Hamburgs Sportvereine mit zusätzlichen städtischen Hilfen in Höhe von neun Millionen Euro rechnen. Entsprechende Anträge können voraussichtlich vom 6. Dezember an rückwirkend zum 1. Oktober beim Hamburger Sportbund (HSB) gestellt werden, wie Sportsenator Andy Grote (SPD) am Dienstag sagte: "Wir lassen niemanden alleine und sind fest entschlossen, den Hamburger Sport wie schon in der Pandemie gut durch diese Krise zu bringen. Mit unseren Energiekostenzuschüssen versetzen wir die Vereine in die Lage, ihren Sportbetrieb über die kommenden Winter abzusichern."

Die gestiegenen Kosten für Gas und Strom würden sich nicht in vollem Umfang durch höhere Mitgliedsbeiträge oder andere Umlagen finanzieren lassen, fasste der Senat die Lage der Vereine zusammen. So stünden diese vor großen Herausforderungen.

Die Höhe des Förderbetrages pro kWh und die maximale Förderung richte sich dabei laut Senat nach der Art der Anlage, der Energieart sowie der Preissteigerung. Konkret könnten so etwa für eine Tennishalle bei einer Strompreissteigerung um 200 Prozent bis zu 14.500 Euro ausgezahlt werden, bei einer Sporthalle mit einer Gaspreissteigerung von mehr als 100 Prozent wären es 6.800 Euro. Um Anträge stellen zu können, muss den Angaben zufolge eine Preissteigerung um mindestens 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr nachgewiesen werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Hamburger Senat: Pressemitteilung vom 15. November (per Mail)
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