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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Zwei Tote bei Messerattacke Deshalb war Ibrahim A. auf freiem Fuß
Nach dem Messerangriff in einem Regionalzug bei Brokstedt kommen immer mehr Details über den Täter ans Licht. Ibrahim A. saß zuletzt wegen eines ähnlichen Delikts in Haft.
Bevor Ibrahim A. am Mittwochnachmittag zwei Jugendliche im Alter von 17 und 19 Jahren in einem Regionalzug zwischen Kiel und Hamburg tödlich verletzte, saß er zuletzt in Untersuchungshaft. Wie t-online erfuhr, war der 33-Jährige jedoch nicht in Schleswig-Holstein vorbestraft, sondern in Hamburg. Wie bereits bekannt ist, wurde er vor einer Woche aus der Untersuchungshaft entlassen.
Wie kann ein Mann, der offensichtlich gefährlich ist und bereits mehrfach strafrechtlich aufgefallen ist, wieder auf freiem Fuß sein? Und aus welchen Gründen war er überhaupt inhaftiert? Diese Fragen waren zunächst unklar.
Ibrahim A. wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt
Wie Liddy Oechtering, Pressesprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, erklärte, sei A. aus Gründen der Verhältnismäßigkeit aus der U-Haft entlassen worden, in der er sich bereits seit Januar 2022 befand.
Laut der Sprecherin sei der staatenlose Palästinenser am 18. August 2022 am Amtsgericht St. Georg zu einer Freiheitsstraße von einem Jahr und einer Woche verurteilt worden. Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen und Diebstahl.
Im Januar 2022 soll er im Bereich der Drogenhilfseinrichtung "Drob Inn" in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofs eine Person geschlagen haben, außerdem habe es eine Auseinandersetzung bei einer Obdachlosenunterkunft gegeben, so Oechtering.
- Messerattacke im Regionalzug: Was wir wissen und was nicht
A. legte Berufung gegen das Urteil ein
Bei dieser soll er am 18. Januar 2022 in der Schlange vor einer Essensausgabe für Wohnungslose auf einen anderen Mann mehrfach eingestochen haben, berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf den Hamburger Gerichtssprecher Kai Wantzen. Die Verletzungen seien "potenziell lebensgefährlich" gewesen. A. soll damals angegeben haben, er habe vor der Tat große Mengen Kokain, Heroin und Alkohol konsumiert.
Das Urteil gegen den 33-Jährigen sei jedoch noch nicht rechtskräftig gewesen, weil dieser Berufung eingelegt habe, erklärte die Sprecherin weiter. Er habe daher nicht in Strafhaft, sondern weiter in U-Haft gesessen. Bis zum 19. Januar 2023, als der Haftbefehl gegen ihn schließlich aufgehoben wurde. Nach Ansicht der Justiz habe er seine Strafe von einem Jahr und einer Woche zu einem großen Teil abgesessen, sodass eine weitere Haft "unverhältnismäßig" gewesen wäre.
33-Jähriger kommt am Donnerstag vor den Haftrichter
Am Mittwochnachmittag stach A. während der Fahrt auf mehrere Fahrgäste ein. Zwei Menschen starben, sieben wurden nach ersten Erkenntnissen verletzt. Auch A., den Zeugen überwältigten, wurde verletzt. Zum Zeitpunkt der tödlichen Messerattacke saßen rund 120 Menschen in der Regionalbahn zwischen Kiel und Hamburg.
Der 33-Jährige wird noch am Donnerstag einem Haftrichter in Itzehoe vorgeführt. Der Beschuldigte befindet sich nicht mehr in ärztlicher Behandlung, sondern im Gewahrsam der Polizei, teilte diese mit.
- Telefonat mit Pressestelle der Staatsanwaltschaft Itzehoe
- Telefonat mit Liddy Oechtering, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg
- spiegel.de: "Angreifer war bereits wegen Messerattacke verurteilt" (kostenpflichtig)
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa