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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Prozess in Hamburg Ex-Weggefährte verklagt HSV-Profi Jatta auf Millionenbetrag
Bakery Jatta musste am Montag vor dem Landgericht in Hamburg erscheinen. Es geht um eine angebliche Vereinbarung vor seiner Zeit beim HSV.
Neuer Wirbel um Bakery Jatta: Wegen eines angeblichen Vertrags fordert ein ehemaliger Weggefährte, Mahmut Aktas, einen sechsstelligen Betrag von dem HSV-Spieler und dessen aktuellem Berater Efe Aktas. Diesen Anspruch macht er vor Gericht geltend. Kurz vor dem Prozess, der am Montag am Landgericht Hamburg stattfand, erhöht Mahmut Aktas, der mutmaßliche Berater oder Trainer, per Brief seine Forderung – auf eine Million Euro.
Doch von vorne: Mahmut Aktas, nicht verwandt oder verschwägert mit Jattas Berater Efe Aktas, hatte die beiden auf zehn Prozent aller Einnahmen – aus der Vergangenheit und in der Zukunft – verklagt, weil der Gambier 2016 mehrere Trainings bei ihm absolvierte. Diese sollten dabei helfen, dass Jatta Fußballprofi wird. Im Gegenzug soll ihm eine Beteiligung an Jattas Einnahmen versprochen worden sein.
Kläger erhöht Forderung gegen HSV-Profi Bakery Jatta
Der Streitwert, um den es am Montag am Landgericht ging, belief sich zunächst auf 204.000 Euro. 144.000 Euro davon forderte Mahmut Aktas von Jatta und 60.000 Euro von Efe Aktas. Dabei blieb es jedoch nicht. Ende Januar habe der Kläger in einem Brief an Jattas Berater schriftlich mit einer sogenannten Hak weitere Zahlungen gefordert, erklärt Jattas Anwalt, Thomas Bliwier, auf Anfrage von t-online.
Bei einer Hak handelt es sich um ein islamisches Recht, welches aus dem Türkischen stammt und sinngemäß bedeutet: das von Gott gegebene Recht. Dieses muss von einem Iman beglaubigt werden, der die Forderung dann geltend macht. In seinem Schreiben forderte der Kläger nun eine Million Euro von dem HSV-Spieler und zusätzlich 240.000 von Efe Aktas. Außerdem wolle er, dass die beiden jeweils 50 Prozent der laufenden Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.
Jatta und sein Berater bestreiten Vertrag mit Mahmut Aktas
Die Forderung über 204.000 Euro setzt sich nach Angaben von Mahmut Aktas folgendermaßen zusammen: In einem Sechsaugengespräch im Januar 2016 mit Efe Aktas und Jatta sei ein mündlicher Vertrag darüber geschlossen worden, dass er den damals 17-Jährigen für ein Profi-Engagement bei einem damals noch nicht genannten Verein fit mache und dafür zehn Prozent aller Einkünfte erhalten würde – bis zu dessen Karriereende.
"Aufgrund dieser angeblichen Vereinbarung klagt er jetzt auf entsprechende Zahlungen, für den Zeitraum bis 2019", sagt Jattas Anwalt Bliwier t-online. Außerdem verlange der Kläger Auskunft über die Einnahmen von Jatta. Nach Angaben des Anwalts bestreiten sein Mandant und Efe Aktas eine derartige Vereinbarung.
Von Bedeutung ist hierbei, dass Jatta zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsschlusses 17 Jahre alt war und eine vertragliche Unterschrift des Vormunds gebraucht hätte, den der Gambier damals als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling hatte. Dieser habe laut Bliwier auch den späteren Vertrag mit dem Hamburger SV, der am 7. Juni 2016 geschlossen wurde, genehmigt – eine Vereinbarung mit Mahmut Aktas sei ihm hingegen nicht bekannt.
Mahmut Aktas und Jatta hatten bis Anfang 2019 Kontakt
Gleichzeitig räumt der Anwalt ein, dass es eine "sportliche, mentale und physische Vorbereitung" bis Mitte 2016 gegeben habe. Diese sei von Efe Aktas mit Mahmut Aktas vereinbart worden und dafür existiere auch eine Rechnung über einen Betrag von 12.048,75 Euro, die bezahlt worden sei. Außerdem hätten Jatta und Mahmut Aktas bis Anfang 2019 Umgang gepflegt.
Während dieser Zeit habe er sich um kleinere Angelegenheiten für Jatta gekümmert, wie zum Beispiel das Ausfüllen eines Führerscheinformulars. Auch seien die beiden gemeinsam zum Fußball gegangen oder zum Abendessen. "Es gab aber keinerlei sportliche Betreuung", stellt Bliwier klar.
Jatta fühlt sich "ausgenutzt und ausgebeutet"
Sein Mandant sei am Montag entsprechend sauer über die Gerichtsverhandlung gewesen und habe geäußert, sich wie ein Sklave zu fühlen. "Er versucht, ihn auszunutzen und auszubeuten", so Bliwier.
Eine Entscheidung in dem Zivilprozess verkündete die Richterin am Landgericht am Montag jedoch nicht. Eine Urteilsverkündung soll erst am 1. März erfolgen. "Wir sind natürlich nicht vergleichsbereit, weil hier jemand versucht, aus seinem Erfolg Kasse zu machen", stellt Jattas Anwalt klar.
- Telefonat mit Rechtsanwalt Thomas Bliwier