Traditionshaus in List Alter Gasthof auf Sylt: Abriss kommt Bauherr teuer zu stehen
Der illegale Abriss des Alten Gasthofs auf Sylt hat Folgen: Nach einer Beschwerde der Gemeinde muss der Bauherr tief in die Tasche greifen.
Den Abriss des fast 400 Jahre alten Traditionsgasthofes in List auf Sylt muss der Bauherr teuer bezahlen. Ronald Benck (CDU), Bürgermeister der Gemeinde List, teilte laut "Sylter Rundschau" im Bauausschuss mit, dass das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein entschieden habe, dass "die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen" soll.
Der durch eine Erhaltungssatzung besonders geschützte historische Gasthof war einen Tag vor Silvester des vergangenen Jahres durch ein vom Eigentümer beauftragtes Unternehmen ohne die erforderliche Genehmigung abgerissen worden. Wenig später hatte der Eigentümer eine Bauvoranfrage zu Errichtung mehrerer Wohnhäuser auf dem Grundstück eingereicht.
Ursprünglich hatte der zuständige Kreis Nordfriesland deshalb beabsichtigt, die mögliche Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von maximal 30.000 € zu ahnden, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde.
Gemeinde List legte Beschwerde gegen niedriges Bußgeld ein
Damit wäre die Kalkulation des Eigentümers, dessen wirtschaftlicher Vorteil durch den Rechtsbruch ein Bußgeld dieser Höhe um ein Vielfaches übersteigen dürfte, aufgegangen. Es wäre ein Präzedenzfall geschaffen worden, der weitere historische Gebäude auf Sylt hätte gefährden können.
Um dies zu verhindern, hatte die Gemeinde List auf Sylt im Februar eine Kieler Wirtschaftskanzlei beauftragt, beim Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Fachaufsichtsbeschwerde einzureichen, um auf eine Anwendung des Paragrafen 17 A im Bußgeldverfahren hinzuwirken. Das Justizministerium übernahm die Prüfung.
Die Regelung soll verhindern, dass sich die Begehung einer Ordnungswidrigkeit für den Täter in irgendeiner Weise lohnt und zugleich andere potenzielle Täter abschrecken. Insbesondere in Fällen, in denen der Täter im Sinne einer rein wirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Rechnung sehenden Auges eine Ordnungswidrigkeit begeht, sei demnach eine Abschöpfung des Vorteils zwingend geboten, heißt es in der Mitteilung.
Sylt: Genaue Höhe des Bußgelds noch unklar
Nun hat das Innenministerium den Kreis Nordfriesland angewiesen, das höhere Bußgeld beim Bauherrn einzufordern. Laut "Sylter Rundschau" sei ein Bußgeld von 500.000 Euro oder mehr möglich. Dieses berechne sich auf Basis der "wirtschaftlichen Lage des Bauherrn vor und nach dem rechtswidrigen Abriss des Gasthofs", zitiert die Zeitung aus einer internen Stellungnahme des Justizministeriums.
Ein Sprecher des Innenministeriums sagte t-online, dass es sich dabei lediglich um eine Empfehlung handele, welche Strafe theoretisch möglich sei. Die tatsächliche Höhe des Bußgeldes lege letztlich der Kreis fest. Mehr als 30.000 Euro wird der Bauherr jedoch auf jeden Fall zahlen müssen.
"Mit dem Abriss unseres 'Alten Gasthofes' ist ein jahrhundertealtes Stück des gemeinschaftlichen kulturellen Erbes der Insel Sylt für heutige und zukünftige Generationen für immer verloren", schreibt die Gemeinde List in ihrer Mitteilung. Man werde auch zukünftig alles dafür tun, damit sich ein solcher Vorgang nicht wiederhole.
- shz.de: "Alter Gasthof auf Sylt: Bauherr muss illegalen Abriss teuer bezahlen" (kostenpflichtig)
- Pressemitteilung der Gemeinde List auf Sylt
- Telefonat mit Pressestelle des Innenministeriums Schleswig-Holstein