"Belustigungs"-Fahrt mit zwei Toten Radlader-Unfall: Kinder schweben nicht mehr in Lebensgefahr

Aufatmen in Toppenstedt: Zwei Tage nach dem tragischen Unfall bei einem Zeltlager befinden sich alle Kinder auf dem Weg der Besserung. Am Samstag soll es einen Gedenkgottesdienst geben.
Die bei dem Radlader-Unfall mit zwei Toten verletzten Kinder sind alle außer Lebensgefahr. Zehn Kinder waren am Samstag nach dem Unglück in Toppenstedt in Krankenhäuser gebracht worden, vier waren lebensgefährlich verletzt, wie Wolfgang Krause, parteiloser Bürgermeister der Samtgemeinde Salzhausen, am Montag bestätigte. Ein Kriseninterventionsteam betreue Betroffene in der Kita und Grundschule.
Ein Gedenkgottesdienst wird am Samstag (11 Uhr) in der Salzhäuser Kirche stattfinden. Er sei in erster Linie für Betroffene und Helfer gedacht, aber auch für die Bürger der Gemeinde. "Nicht nur ein Dorf trauert, sondern die ganze Region", sagte Krause.
Verfahren gegen 44-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung
Am Samstagabend hatte nach den bisherigen Ermittlungen ein 44 Jahre alter Teilnehmer eines Zeltlagers in Toppenstedt mehrere Kinder und einen Erwachsenen in einer Transportbox an der Frontgabel eines Radladers eingeladen.
Während der Fahrt auf einem Feldweg löste sich plötzlich die Gitterbox aus Metall, sodass die Insassen aus rund drei Metern Höhe nach vorn stürzten. Gegen den 44-Jährigen sei ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet worden, wie eine Polizeisprecherin sagte.
"Gitterbox nicht zum Transport von Menschen gedacht"
"Grundsätzlich ist eine Gitterbox nicht zum Transport von Menschen gedacht. Inwieweit dieses Verhalten verboten gewesen ist, ist eine rechtliche Bewertung, die nach Abschluss der umfassenden Ermittlungen zu den tatsächlichen Geschehnissen zu klären sein wird", erklärte Wiebke Bethke, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg.
Ein technisches Gutachten soll neue Erkenntnisse bringen. Die Frage, wie viele Menschen sich zum Unfallzeitpunkt in der Gitterbox aufhielten, sei Teil der Ermittlungen. Gleiches gelte für das Ergebnis etwaiger Zeugenvernehmungen.
- Nachrichtenagentur dpa