Saß schon im Gefängnis Bedroht und heimlich fotografiert: Mann muss vierstellige Geldstrafe zahlen
Ein Mann hat seine Arbeitskollegin vom Parkplatz aus in ihrer Wohnung fotografiert und sie anschließend bedroht. So fällt das Urteil des Amtsgerichts zu dem Fall aus.
Ein Mann hat heimlich Fotos von seiner Arbeitskollegin in Unterwäsche geschossen, während sich die Frau in ihrer Wohnung in der Hafencity aufhielt. Die Aufnahmen entstanden von einem 150 Meter entfernten Parkplatz an der Baakenallee.
Dem Mann wurden die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und versuchte Nötigung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Hamburg in einer Pressemeldung mitteilte.
Am Donnerstag verurteilte das Amtsgericht Hamburg ihn zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro, berichten der "NDR" und "mopo.de" übereinstimmend. Eine Bestätigung der Justizbehörde steht noch aus.
Hamburg Hafencity: Und plötzlich stand die Polizei vor der Tür
Der Vorfall ereignete sich am 23. Juli 2021. Zu dem Zeitpunkt war die Frau 29 Jahre alt. Da der Parkplatz 150 Meter von der Wohnung entfernt lag, soll der Angeklagte eine Digitalkamera mit starkem Zoom verwendet haben. Laut Staatsanwaltschaft zeigen die Fotos die Frau nur mit einer Hose und einem BH bekleidet.
Laut NDR arbeiteten die beiden Personen bei einem Versicherungsmakler. Laut Medienberichten war es die Polizei, die den 48-Jährigen auf frischer Tat ertappte und die Frau über die Fotos informierte. Nach dem Vorfall habe die Geschädigte das Büro gemieden und nur noch von zu Hause aus gearbeitet. Es liegen derzeit keine Informationen vor, ob die beiden Personen weiterhin beim selben Unternehmen beschäftigt sind.
Hier finden Sie Unterstützung
Wenn Sie sich betroffen fühlen, ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu holen. Dafür stehen Ihnen lokale Beratungsstellen oder anonyme Hilfetelefone bereit, deren Anruf kostenlos ist. Zum Beispiel das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" (08000 116 016) oder das Telefon der Opferhilfe Hamburg (040 38 19 93).
Nachdem die Frau Strafanzeige erstattet hatte, drohte ihr der Angeklagte am 21. Mai 2022 in einer WhatsApp-Nachricht, rufschädigende und strafrechtlich relevante Informationen zu verbreiten. Laut Staatsanwaltschaft forderte er, die Strafanzeige zurücknehmen, worauf die Frau offensichtlich nicht einging.
Wie "mopo.de" berichtet, saß der Verurteilte bereits wegen des Besitzes von Kinderpornografie im Gefängnis. Er wurde im Februar 2021 auf Bewährung entlassen.
- Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft
- Anruf beim Hanseatischen Oberlandesgericht am 10. August 2023
- Presseanfrage (Update) beim Hanseatischen Oberlandesgericht am 11. August 2023 (bislang unbeantwortet)
- hamburg.de: "Angehörige und Freunde von Opfern – Information und Beratung"
- ndr.de: "Kollegin heimlich fotografiert: Geldstrafe für 48-Jährigen"
- mopo.de: "Kollegin heimlich fotografiert: Geldstrafe für 48-Jährigen"