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Hamburg

Hamburg: 15-Jähriger zum Sex gezwungen? Überraschende Wende im Prozess


Vater verurteilt
15-Jähriger zum Sex gezwungen? Überraschende Wende

Von t-online, gef

Aktualisiert am 17.07.2025 - 17:30 UhrLesedauer: 2 Min.
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Der Angeklagte (mittig rechts) im Sitzungssaal am ersten Prozesstag: Wesentliche Teile der Anklage haben sich laut Überzeugung der Richter nicht bestätigt. (Quelle: Marcus Brandt / dpa)
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Der Vater, der laut Anklage seinen Sohn zur Prostitution gezwungen haben soll, wurde am Donnerstag verurteilt. Doch nicht alle Anklagepunkte haben sich bestätigt.

In Hamburg musste sich am Donnerstag ein 47-Jähriger verantworten, der seinen Sohn zur Prostitution gezwungen haben soll und ihn gegen Geld an andere Männer, unter anderem an einen Pastor, vermittelt haben soll. So lautete die Anklage. Doch nun nahm der Prozess eine überraschende Wende.

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Wie eine Gerichtssprecherin t-online am Donnerstag telefonisch mitteilte, hat sich ein wesentlicher Teil der Anklage nicht bestätigt: Nach Überzeugung der Richter kam es demnach zwar zu sexuellen Handlungen zwischen dem 15-Jährigen und dem Pastor – der Jugendliche soll jedoch nicht dazu gezwungen worden sein.

Sohn hat Polizei und Gericht angelogen

Das Gericht hatte den Jugendlichen ausführlich zum Fall vernommen. Dabei sei herausgekommen, dass sich der Sohn zuvor bereits freiwillig selbst prostituiert hat. Es konnte demnach nicht davon ausgegangen werden, dass ihn der Vater zu den späteren sexuellen Handlungen gezwungen hat.

Der heute 18-Jährige habe die Polizei und die Richter angelogen – vermutlich aus Scham oder aus Rache am Vater, wie die Gerichtssprecherin mitteilt.

Bevor das erste Treffen mit dem evangelischen Pastor stattfand, hatte der Vater seinen Sohn in einer Nachricht darum gebeten, mit der Selbstprostitution aufzuhören. Eine entsprechende Nachricht lag dem Gericht vor, so die Sprecherin. Warum der 47-Jährige anschließend doch umgeschwenkt ist, bleibt unklar – er schwieg über den gesamten Prozess. Es konnte jedoch belegt werden, dass er für die Vermittlung seines Sohnes Geld erhalten hat.

Der Vater wurde dennoch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Er machte sich der Förderung sexueller Handlung sowie der Beihilfe sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt – für jemanden, der nicht vorbestraft ist, sei dies keineswegs eine milde Strafe, so die Gerichtssprecherin.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit der Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts am 17. Juli 2025
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