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Hamburg

Bundeswehr-Flugzeug mit Laserpointer geblendet – Polizei nimmt Mann fest


Flug in Richtung Nordsee
Mann blendet Bundeswehr-Flugzeug mit Laserpointer

Von t-online, mkr

21.09.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0299983024Vergrößern des Bildes
Propellermaschine beim Tag der Bundeswehr in Wilhelmshaven (Symbolbild): Ein Mann aus Niebüll hat Piloten mit einem Laserpointer geblendet. (Quelle: IMAGO/Sven Eckelkamp/imago-images-bilder)
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Bereits in der Vergangenheit hat ein Mann aus Niebüll mehrere Flugzeuge geblendet. Ein weiteres Vergehen wird ihm nun zum Verhängnis.

Ein 34-Jähriger ist am Freitag letzter Woche festgenommen worden, nachdem er ein Bundeswehrflugzeug mit einem Laserpointer geblendet hatte. Der Mann hatte bereits in den vergangenen Wochen mehrere Flugzeuge in der Nähe von Niebüll mit dem verbotenen Gerät gestört, teilte die Polizei mit. Er muss sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Der Vorfall ereignete sich am Freitagabend, 15. September, gegen 23 Uhr: Zu diesem Zeitpunkt war ein Propellerflugzeug der Bundeswehr mit drei Besatzungsmitgliedern auf einem Routineflug in Richtung Nordsee. Während des Fluges wurde das Flugzeug durch einen Laser geblendet, der aus einer Wohnung in Niebüll kam.

Die Piloten meldeten den Vorfall der Polizei, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in dem Bereich aufhielt und die Blendung nach eigener Aussage mit eigenen Augen erkennen konnte. Mithilfe der Angaben der Piloten wurde der Standort des Täters schnell ausfindig gemacht.

Eingesetzter Laserpointer in Deutschland nicht erlaubt

Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden die Beamten einen Laserpointer der Klasse 4, der eine Leistung von 50.000 Milliwatt hat. Für dessen Betrieb sind laut Polizei diverse Schutzmaßnahmen erforderlich. Der freie Verkauf dieser Laserklasse sei in Deutschland nicht gestattet.

Die Polizei weist darauf hin, dass die Blendung von Luftfahrzeugen und deren Insassen mit Laserpointern kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden kann. Die Blendung kann zu einer Desorientierung der Besatzung, Fehlern in der Handhabung des Luftfahrzeugs oder im schlimmsten Fall zum Absturz führen.

Außerdem kann das gebündelte Licht schwere Schäden im Auge oder auf der Netzhaut der Piloten verursachen, die zu bleibenden Beeinträchtigungen oder dem Verlust des Berufs führen können.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Polizeidirektion Flensburg vom 21. September 2023
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