In Harburg Stadt Hamburg kauft Karstadt-Areal – das sind die Pläne
Wie geht es mit dem Areal rund um das Karstadt-Haus in Harburg weiter? Spekulationen eines Käufers aus Israel hat die Stadt nun einen Riegel vorgeschoben.
Die Stadt Hamburg hat das ehemalige Karstadt-Warenhaus im Hamburger Stadtteil Harburg gekauft. Damit soll eine städtebauliche Fehlentwicklung verhindern werden, teilte die Hamburger Finanzbehörde am Freitag mit. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) habe das Vorkaufsrecht für das rund 7.000 Quadratmeter große Areal ausgeübt. Damit sei der Weiterverkauf an einen unbekannten Käufer aus Israel gestoppt worden, der im Juni erfolgt war.
Das Areal gehört zum sogenannten "Schippsee-Quartier", das zwischen dem Harburger Binnenhafen und der Innenstadt Harburg liegt. Die Stadt will dort ein attraktives, gemischtes Quartier mit neuen Wohnungen, Gewerbe und Einzelhandel schaffen. Dazu hatte sie durch eine Verordnung ein besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke in dem Gebiet begründet.
Schulterschluss zwischen Behörden und Bezirksamt
"Das ist eine gute Nachricht für Harburg! Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts durch unseren LIG sichern wir uns den städtischen Zugriff auf dieses für Harburgs Zentrum und seine weitere Entwicklung bedeutende Gelände. Einer Spekulation müssen wir soweit möglich einen Riegel vorschieben", sagte Finanzsenator Dr. Andreas Dressel in einer Pressemitteilung.
Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein erklärte: "Überall dort, wo es städtebaulich sinnvoll und rechtlich möglich ist, sichern wir der Stadt wertvollen Grund und Boden. Nur so bleiben wir in Zukunft unabhängig von zuweilen falschen Interessen Dritter und können die städtebaulichen Ziele Hamburgs besser verwirklichen."
Sophie Fredenhagen, Leiterin des Bezirksamts in Hamburg, betonte, dass die Fläche für die künftige Entwicklung der Harburger Innenstadt und des Schippsee-Quartiers essenziell sei. "Die geschlossene Haltung aller Beteiligten unterstreicht die Bedeutung der Fläche und die Notwendigkeit hier ein Vorkaufsrecht auszuüben." Sie plädierte dafür, das Gebäude in Hinblick auf Nutzung und Gestaltung offen zu betrachten.
- Pressemitteilung der Hamburger Finanzbehörde vom 22. September 2023 (per Mail)