Drei Personen angeklagt Reederei ließ Schiff offenbar illegal verschrotten
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, ein Schiff für mehrere Millionen verkauft zu haben, um es im Ausland verschrotten zu lassen. Dies ist gesetzlich verboten.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat drei Vertreterinnen und Vertreter einer Reederei wegen einer illegalen Schiffsverschrottung vor dem Landgericht Hamburg angeklagt. Die zwei Frauen und ein Mann sollen ein ausgemustertes, mehr als 200 Meter langes, Containerschiff an einen Geschäftsmann im chinesischen Hongkong verkauft haben, um es von ihm in Indien verschrotten zu lassen.
Die Angeklagten sind zwei Prokuristinnen einer Schiffsbetreibergesellschaft sowie ein Vermittler, der den Verkauf und die Verbringung des Schiffes nach Alang in Indien organisiert haben soll. Laut Anklage sollen die Beschuldigten gewusst haben, dass das Schiff in Alang auf den Strand gefahren und dort unter Bedingungen abgewrackt werden sollte, die nicht den üblichen Umweltstandards entsprachen. Das fast 213 Meter lange Schiff soll rund 14.000 Tonnen gefährlicher Abfälle enthalten haben.
Hamburg: Schiff für mehr als 4,5 Millionen US-Dollar verkauft
Der Verkauf des 2001 gebauten Containerschiffes erfolgte bereits im Dezember 2016 zum Preis von rund 4,776 Millionen US-Dollar. Der Kapitän des Schiffes soll von dem Vermittler angewiesen worden sein, das Schiff in Alang auf den Strand zu fahren.
Den Beschuldigten wird ein Verstoß gegen EU-Vorschriften und internationale Abkommen zur Kontrolle des Exports gefährlicher Abfälle vorgeworfen. Das Landgericht Hamburg muss nun die Anklage prüfen und über die Eröffnung einer Hauptverhandlung entschieden.
Unsachgemäßes Abwracken von Schiffen in der EU verboten
International tätige Schrotthändler kaufen ausgemusterte Schiffe, um diese an Stränden insbesondere in Ländern wie Indien, China und Bangladesch von Hand unter primitiven Bedingungen zerlegen lassen. Sie sind am Weiterkauf des Stahls interessiert, aus dem die Schiffe bestehen. Ebenfalls in den Schiffen enthaltener Sondermüll wird in der Regel nicht fachgerecht entsorgt.
Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen protestieren gegen die mit großen Gefahren für Arbeiter und Natur verbundene Praxis. In der EU und damit auch in Deutschland ist das unsachgemäße Abwracken von Schiffen im Ausland verboten. Das gilt aufgrund ihrer Kontamination mit gefährlichen Stoffen als illegaler Sondermüllexport. Es drohen Geld- oder Haftstrafen.
- presseportal.de: Mitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 26. September 2023
- Mit Material der Nachrichtenagentur afp