Notunterkünfte reichen nicht Zelte als Flüchtlingsunterkunft: Erster Standort bekannt
Die Sozialbehörde muss bei der Geflüchteten-Unterbringung wieder auf Zelte zurückgegriffen. Ein Standort ist nun bekannt geworden.
In Hotels, in Gewerbeobjekten, in privaten Wohnungen: Bislang setzte die Hamburger Sozialbehörde auf alle erdenklichen Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete, die angemietet werden können. Doch der Andrang ist zu groß: Jetzt sollen wieder Zelte errichtet werden.
Eines der 25 geplanten Zelte für insgesamt 250 Menschen wird wohl in Fuhlsbüttel errichtet, heißt es in einem Schreiben aus der Sozialbehörde, das dem Bezirksamt Nord bereits am 20. März geschickt wurde. Konkret geht es um die Wohnunterkunft Eschenweg. Das Zelt soll dort auf dem Parkplatz errichtet werden. Dies bestätigte ein Behördensprecher t-online.
Infrastruktur soll mitgenutzt werden
Aktuell sind in der Unterkunft 302 Menschen untergebracht. Das Zelt soll im Sommer aufgebaut werden. Allerdings: Sollte es bessere Unterbringungsmöglichkeiten geben, sollten die "selbstverständlich" diese "in Anspruch genommen werden", heißt es in dem Schreiben, das am Dienstag in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord Thema war, weiter.
Die Behörde hatte in der vergangenen Woche angekündigt, künftig für die Unterbringung auch wieder Zelte einzusetzen. Diese sollen zunächst bei bereits bestehenden Unterkünften errichtet werden, um die Infrastruktur mitzunutzen. Sollte das nicht ausreichen, könnten die Zelte auch woanders stehen. "Es muss auch in Betracht gezogen werden, öffentliche Parks und Festplätze für die Unterbringung zu nutzen. Es muss jede in Betracht kommende Fläche und Immobilie genutzt werden, um Obdachlosigkeit zu verhindern", heißt es in dem Schreiben der Behörde.
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Weitere Standorte sind noch nicht bekannt, eine Anfrage von t-online bei der Sozialbehörde ist aktuell noch nicht beantwortet worden. Klar ist allerdings: Neben den Zelten, die im besten Fall rund 250 Menschen Obdach geben, geht der Senat in der angespannten Situation noch deutlich weiter.
Anmietung auch gegen den Willen des Eigentümers
"Die gegenwärtige Situation führt unverändert zu einem anhaltend krisenhaften Zustand in Hamburg, der sehr stark durch Reaktion auf die weitere Lageentwicklung geprägt ist", zitiert das "Hamburger Abendblatt" aus einer Drucksache des Senats. Der hat am vergangenen Dienstag beschlossen, dass auch leer stehende Immobilien genutzt werden können – notfalls auch ohne Zustimmung des Eigentümers, allerdings natürlich bezahlt.
"Angesichts der drohenden Erschöpfung der sonstigen Optionen soll für die Unterbringung von Schutzsuchenden vorübergehend ein Zugriff auf geeignete Objekte ausnahmsweise auch dann ermöglicht werden, wenn die Eigentümer- bzw. Vermieterseite nicht bereit ist, leer stehende bzw. ungenutzte Objekte zur Verfügung zu stellen", so die Senatsdrucksache aus dem Haus von Innensenator Andy Grote (SPD) weiter.
Im Klartext bedeutet das: Die Stadt kann geeignete Immobilien, ob nun Wohnraum oder Gewerbefläche, die leer steht, quasi zwangsmieten. Um diesem Schritt zu ermöglichen, wurden sogar Grundrechte zumindest bis übernächstes Jahr auf Eis gelegt.
- Schreiben der Sozialbehörde an das Bezirksamt Hamburg-Nord, 20. März 2024 (PDF)
- Anfrage an die Sozialbehörde vom 4- April 2024
- abendblatt.de: "Flüchtlinge in Zelten: Erster Standort doch schon bekannt"
- Eigene t-online-Artikel