Gewaltexzess in Hamburg Männer prügeln Mitbewohner fast tot: drastische Strafe
Ein Monteur ist in seiner Hamburger Wohnung von seinen Mitbewohnern so schwer verprügelt worden, dass er beinahe gestorben wäre. Jetzt hat ein Gericht geurteilt.
Nach einem brutalen Gewaltexzess in einer Monteurwohnung hat das Landgericht Hamburg den Hauptangeklagten zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 37-Jährige wurde wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung schuldig gesprochen. Ein Mitangeklagter im Alter von 38 Jahren erhielt ein Jahr Haft wegen unterlassener Hilfeleistung.
Der Vorfall ereignete sich im August 2021 im Hamburger Stadtteil Hausbruch. Laut Gericht haben der Haupttäter und ein weiterer Mitbewohner, gegen den ebenfalls ein Strafverfahren läuft, ihren schlafenden Kollegen zunächst getreten, geschlagen und mit Möbeln beworfen. Das Opfer, das wie die Täter bei einem Abrissunternehmen arbeitete, erlitt drei gebrochene Rippen, eine Platzwunde und blaue Flecken.
Angreifer dachten, ihr Opfer wäre schon tot
Am nächsten Tag eskalierte die Gewalt weiter: Der Hauptangeklagte trat dem Monteur mehrfach ins Gesicht und gegen den Kopf, bis dieser bewusstlos wurde. Anschließend zwang er das schwer verletzte Opfer, sein eigenes Blut aufzuwischen. Er forderte zudem den Mitangeklagten auf, sich auf den Verletzten zu knien und ihn für ein demütigendes Foto zu fixieren. Dabei drohte er dem 38-Jährigen, ihn ebenso zu schlagen.
In der Dusche setzten die Täter ihre Misshandlungen fort. Der 43-jährige Mann fiel durch die Glaswand der Duschkabine und erlitt schwere Schnittverletzungen sowie mehrere Knochenbrüche. Die Angreifer ließen ihn lebensgefährlich verletzt zurück, in dem Glauben, dass er bereits tot sei oder bald sterben werde.
Staatsanwaltschaft forderte noch längere Haftstrafen
Im ersten Prozess hatte das Landgericht den Hauptangeklagten zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und den Mitangeklagten zu zehn Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, woraufhin der Bundesgerichtshof entschied, dass der Haupttäter möglicherweise auch wegen versuchten Mordes und der Mitangeklagte wegen Beihilfe verurteilt werden müsse.
Im aktuellen Verfahren forderte die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft für den Haupttäter und fünf Jahre für den Mitangeklagten wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mordversuch. Die Verteidigung plädierte auf siebeneinhalb Jahre Haft für gefährliche Körperverletzung für den Haupttäter und Freispruch für den Mitangeklagten.
- Nachrichtenagentur dpa