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Hamburg

Hamburg: Bürgergeld-Empfängerin will Gold schmuggeln – Wert von 15.000 Euro


Am Flughafen erwischt
Bürgergeld-Empfängerin will Goldschmuck schmuggeln

Von t-online, mkr

06.11.2024Lesedauer: 1 Min.
Goldschmuck (Symbolbild): Die Reisende konnten die Einfuhrabgaben nicht bezahlen.Vergrößern des Bildes
Goldschmuck (Symbolbild): Die Reisende konnten die Einfuhrabgaben nicht bezahlen. (Quelle: Hauptzollamt Itzehoe)

Der Zoll hat am Flughafen Hamburg bei einer Reisenden aus dem Iran Goldschmuck im Wert von rund 15.000 Euro sichergestellt. Sie versteckte die Stücke in mehreren Taschen.

Zollbeamte am Hamburger Flughafen haben bei einer 33-jährigen Reisenden aus dem Iran Goldschmuck im Wert von rund 15.000 Euro sichergestellt. Die Frau, die angab, ihren Lebensunterhalt durch Bürgergeld zu bestreiten, war etwa fünf Wochen im Iran und versuchte, den Flughafen über den Ausgang für anmeldefreie Waren zu verlassen.

Zwei Zollbeamte baten sie jedoch zur Kontrolle und entdeckten insgesamt 18 Goldschmuckstücke, von denen 16 in einer verschlossenen Umhängetasche versteckt waren.

Zoll stellt Goldschmuck sicher

Die Reisende behauptete, sechs der Schmuckstücke seien für eine Freundin bestimmt. Dies war jedoch für die Einfuhrpflicht unerheblich. Die nicht deklarierten Schmuckstücke führten zu Einfuhrabgaben in Höhe von knapp 3.400 Euro. Da die Frau diese nicht vor Ort zahlen konnte, stellte der Zoll den Goldschmuck sicher.

Zusätzlich teilte die Reisende den Zollbeamten mit, dass sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehe und Bürgergeld beziehe. Da sie keine Bestätigung vorlegen konnte, dass sie ihre lange Abwesenheit dem Jobcenter gemeldet hatte, wird der Fall nun an den zuständigen Sozialleistungsträger weitergeleitet. Eine Prüfung soll klären, ob die Frau tatsächlich hilfebedürftig ist und einen Anspruch auf Bürgergeld hat.

Die Bundespolizei weist daran hin, dass sich Empfänger von Bürgergeld bis zu 21 Tage ortsabwesend aufhalten dürfen – vorausgesetzt, dass diese Abwesenheit vorab genehmigt ist. Bei ungemeldeter Ortsabwesenheit kann es zu Rückforderungen gezahlter Leistungen kommen.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung des Hauptzollamts Itzehoe vom 4. November 2024
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