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Hamburg

Hamburger Dom: Beliebte Attraktion ist ab sofort verboten – der Grund


Jahrelange Proteste
Beliebte Dom-Attraktion ab sofort verboten – der Grund

Von t-online, fbo

02.12.2024 - 16:04 UhrLesedauer: 2 Min.
Kinder reiten auf einem Jahrmarkt auf Ponys (Symbolbild): In Hamburg ist das ab sofort auf dem Dom verboten.Vergrößern des Bildes
Kinder reiten auf einem Jahrmarkt auf Ponys (Symbolbild): In Hamburg ist das ab sofort auf dem Dom verboten. (Quelle: IMAGO / imagebroker / Manfred Bail)

Jahrelang protestierten Aktivisten in Hamburg gegen Ponykarussells auf dem Dom. Der Senat wehrte sich noch im Frühjahr gegen ein Verbot. Jetzt hat sich die Lage plötzlich geändert.

Das vor allem bei Kindern beliebte Ponyreiten auf dem Hamburger Dom ist Geschichte: Die Wirtschaftsbehörde hat bereits am 20. November die Bestimmungen für die Schausteller auf dem Heiligengeistfeld geändert.

"Geschäfte, die gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen, werden nicht zugelassen", heißt es nun in den "Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung von Volksfesten auf dem Heiligengeistfeld" der Stadt Hamburg. Das geht aus dem Amtlichen Anzeiger vom 29. November hervor.

Ponyreiten auf dem Hamburger Dom sorgte jahrelang für Proteste

Damit erfüllt der rot-grüne Senat eines seiner Ziele aus dem Koalitionsvertrag von 2020. "Wir werden bis 2024 die Bestimmungen für Veranstaltungen, die durch die FHH ausgerichtet oder ausgeschrieben werden, so anpassen, dass auf die Präsentation lebender Tiere verzichtet wird, sofern deren Vorführung gewerbsmäßig stattfindet", hatten SPD und Grüne damals vereinbart.

 
 
 
 
 
 
 

Bereits seit dem Beginn der Corona-Pandemie 2020 fehlte das Ponykarussell auf dem Dom und kehrte auch nach dem Ende der Maßnahmen nicht wieder zurück. Der Senat begräbt nun endgültig ein Thema, das zuvor jahrelang für Streit gesorgt hatte. Tierschützer protestierten immer wieder gegen die lebendige Attraktion: Unter anderem setzten sich der Hamburger Tierschutzverein und die Tierrechtsinitiative Hamburg wiederholt für ein Verbot ein.

Linke: Rot-Grün reagiert spät – Dank an Tierschützer

Noch im Frühjahr hatte der Senat diese Maßnahme abgelehnt: Ein Verbot würde einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Schausteller darstellen und sei nicht zulässig. Betriebe, die die Voraussetzungen des Tierschutzes erfüllen, müssten zugelassen werden, hieß es auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Mehr dazu lesen Sie hier.

Dort wird der Schritt des Senats begrüßt – doch nicht ohne Kritik. Der Schritt komme spät, sagte Stephan Jersch, tierschutzpolitischer Sprecher der Linken. "Bereits im Jahr 2018 hat die Linksfraktion diese Änderung der Domverordnung in der Bürgerschaft beantragt – SPD und Grüne haben das abgelehnt. Unser Dank gilt den ehrenamtlichen Tierschützer*innen, die mit ihrem unermüdlichen Einsatz dieses Verbot erst ins Rollen gebracht haben."

Verwendete Quellen
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