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Hamburg

Hamburg: Attacke bei EM-Spiel – Reeperbahn-Angreifer ist schuldunfähig


Mit Hammer vor EM-Spiel gedroht
Reeperbahn-Angreifer muss in die Psychiatrie

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 11.12.2024Lesedauer: 1 Min.
Das Landgericht Hamburg wertete den Angriff mit einem Molotowcocktail als versuchten Totschlag. (Archivfoto)Vergrößern des Bildes
Angriff mit einem Molotowcocktail (Archivfoto): Das Landgericht Hamburg wertete den als versuchten Totschlag. (Quelle: Steven Hutchings/dpa)
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Wenige Stunden vor einem EM-Spiel schoss die Polizei im Sommer auf einen Mann, der Beamte mit einem Hammer und einem Molotow-Cocktail bedrohte. Jetzt urteilt ein Gericht.

Nach dem Angriff mit einem Schieferhammer und einem Molotow-Cocktail am Rande eines EM-Spiels in Hamburg ist ein 39-jähriger Mann aus Buchholz in der Nordheide für schuldunfähig erklärt worden. Das Landgericht Hamburg ordnete die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik an, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Beschuldigte leide unter Wahnvorstellungen, eine Aussetzung zur Bewährung sei ausgeschlossen.

Der Vorfall ereignete sich am 16. Juni vor der Partie Niederlande gegen Polen, als der Mann während eines Fanmarsches auf der Reeperbahn einen Polizisten und einen Passanten bedrohte. Bevor er den mitgeführten Brandsatz zünden konnte, wurde er von Polizeikräften mit zwei Schüssen in die Beine gestoppt. Das Gericht wertete den Einsatz des Molotowcocktails als versuchten Totschlag.

Angriff auf Mann in öffentlicher Toilette

In einem zweiten Fall, der ebenfalls vor Gericht verhandelt wurde, hatte der Mann am 19. Januar in Buchholz in der Nordheide in einer Herrentoilette ein Hakenkreuz und judenfeindliche Sprüche an die Tür geschmiert. Als ein anderer Mann die Toilette betrat, kam es zum Streit. Der 39-Jährige beleidigte ihn und schlug ihn, bevor er ihn am Boden liegend mit einem Hammer bedrohte und einen brennenden Feuerwerkskörper in eine Toilettenkabine warf. Das Opfer konnte sich einschließen und die Polizei alarmieren.

Die Taten zeigten klar, dass der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft akzeptierten das Urteil, das damit rechtskräftig ist.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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