Bürgerschaftswahl 2025 Diese Parteien treten an – wer nicht mitmachen darf

Am 2. März wählt Hamburg die Bürgerschaft. Der Landeswahlleiter hat jetzt entschieden, welche Parteien dann antreten dürfen. Der Termin für die Briefwahl steht fest.
Kurz vor dem Jahreswechsel steht Hamburg bereits im Zeichen der Bürgerschaftswahl 2025. Der Landeswahlausschuss hat am Montag bekannt gegeben, wer dann überhaupt antreten darf: Die Landeslisten von 15 Parteien und einer Wählervereinigung wurden zugelassen. Abgestimmt wird am 2. März.
In Hamburg dürfen zur Bürgerschaftswahl antreten: Die AfD, die Grünen, das Bündnis Deutschland, das BSW, die CDU, DAVA, Die Linke, Die Wahl für Frieden und soziale Gerechtigkeit, die FDP, die Freien Wähler, die NPD, die ÖDP, die PARTEI, die Tierschutzpartei, die SPD und Volt. Nicht zugelassen hat Landeswahlleiter Oliver Rudolf die Vorschläge von Mehr Freiheit Hamburg, MERA25 und der Piratenpartei. Sie erfüllten die formalen Anforderungen nicht, hieß es.
Bürgerschaftswahl in Hamburg: Ab dann startet die Briefwahl
Die Bezirkswahlausschüsse haben ebenfalls über die Zulassung der Wahlkreislisten entschieden. Bei Ablehnungen können Vertrauenspersonen, die Bezirkswahlleitung oder die Landeswahlleitung bis zum 3. Januar, 16 Uhr, Beschwerde einlegen. Über mögliche Beschwerden entscheidet der Landeswahlausschuss am 6. Januar. Danach stehen die Stimmzettel fest.
Wer in welcher Reihenfolge auf den Stimmzetteln steht, entscheidet sich auf Basis der Kandidierendenanzahl und der Ergebnisse der Bürgerschaftswahl 2020. Damals hatte die SPD vor den Grünen, der CDU, der Linken, der FDP und der AfD gewonnen.
Ab dem 6. Januar werden die Landeslisten, Wahlkreislisten und Muster-Stimmzettel auf der Internetseite des Landeswahlamts veröffentlicht. Parallel dazu beginnt der Druck der Stimmzettel. Für Wählerinnen und Wähler ist der 21. Januar besonders wichtig: Dann beginnt die Ausgabe der Briefwahlunterlagen.
- Hamburger Innenbehörde: Pressemitteilung vom 30. Dezember 2024