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Hamburg

Hamburg wählt Bürgerschaft und Bundestag: So geht die Briefwahl 2025


Versand der Wahlbenachrichtigungen startet
Hamburg wählt doppelt: So funktioniert die Briefwahl

Von t-online, nch

14.01.2025 - 17:48 UhrLesedauer: 2 Min.
Stimmzettel zur Briefwahl 2020 (Archivbild): Ab dem 21. Januar 2025 werden die Briefwahlunterlagen zur Bürgerschaftswahl ausgeteilt.Vergrößern des Bildes
Die Briefwahl ermöglicht Hamburgern, ihre Stimme bequem und flexibel von zu Hause oder unterwegs abzugeben. (Quelle: IMAGO / xim.gs)
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Zwei Wahlen im Abstand von einer Woche finden im Februar und März in Hamburg statt. Die Briefwahl ermöglicht es, bereits vorab einfach und flexibel zu wählen.

Am 23. Februar 2025 wird ein neuer Bundestag gewählt. Nur eine Woche später, am 2. März 2025, findet die Wahl zur 23. Hamburgischen Bürgerschaft statt. Nicht jeder Wähler hat die Möglichkeit, an diesen zwei Tagen seine Stimme im Wahlbüro abzugeben.

Eine einfache Lösung bietet die Briefwahl. Für die vorgezogene Bundestagswahl als auch für die Bürgerschaftswahlen ist es möglich, seine Stimme vorab abzugeben. Wie, wann und wo ist die Beantragung der Briefwahl möglich?

Beantragung der Briefwahlunterlagen in Hamburg

Briefwahlunterlagen müssen sowohl für die Bürgerschaftswahl als auch für die Bundestagswahl vorab beantragt werden. Dies ist online ab dem 20. Januar auf der entsprechenden Seite der Hansestadt Hamburg zur Bürgerschaftswahl möglich.

Außerdem erhalten Wahlberechtigte zusammen mit ihrer Wahlbenachrichtigung per Post einen vorausgefüllten Antrag auf Briefwahl, der unterschrieben zurückgeschickt werden kann. Hier unterscheiden sich die Termine, an denen die Wahlbenachrichtigungen verschickt werden.

Wahlbenachrichtigungen für Hamburg

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bürgerschaftswahl in Hamburg werden zwischen dem 24. Januar und dem 9. Februar 2025 an alle Wahlberechtigten versendet. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl sei angelaufen, wie die Deutsche Post berichtet.

Allerdings berichtet die Stadt Hamburg, dass die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl voraussichtlich erst ab dem 7. Februar 2025 erfolgen wird. Grund hierfür sei, dass aufgrund der bei einer vorgezogenen Neuwahl verkürzten Frist, die Stimmzettel nicht früher vorliegen.

Schriftliche Beantragung in der Wahldienststelle

Ein Antrag auf Briefwahl kann auch schriftlich an die persönliche Wahldienststelle erfolgen. Dieser Antrag muss laut der Stadt Hamburg über folgende Angaben verfügen:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (alleinige oder Hauptwohnung) sowie, falls vorhanden, eine abweichende Versandanschrift (sofern die Briefwahlunterlagen nicht an die Wohnanschrift versandt werden sollen)

Wahldienststellen und Öffnungszeiten

Am 21. Januar 2025 öffnen die bezirklichen Wahldienststellen in Hamburg. In den Wahldienststellen können die Briefwahlunterlagen zusätzlich zu den anderen genannten Optionen persönlich beantragt werden.

Dazu muss der Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Mit Öffnung der Wahldienststellen wird ein Link zu der Ermittlung der persönlichen Wahldienststelle auf der Seite der Hansestadt Hamburg zur Bürgerschaftswahl geteilt.

Besondere Öffnungszeiten in der Innenstadt

Die zentrale Wahldienststelle auf dem Gerhard-Hauptmann-Platz verfügt über besondere Öffnungszeiten. Dort können Wähler vom 21. Januar bis zum 27. Februar von 11 bis 19 Uhr (an den Samstagen von 10 bis 18 Uhr) wählen. Am 28. Februar hat die Wahldienststelle von 11 bis 18 Uhr geöffnet.

Eine Besonderheit ist, dass in den Wahldienststellen nicht nur die Briefwahlunterlagen abgeholt werden können. Wer will, kann auch vor Ort seine Stimme bereits vorab abgeben.

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