Urteile bestätigt Tödlicher Drink: Mörder shoppen Rolex mit Geld von Opfer
![urn:newsml:dpa.com:20090101:250205-935-438837 urn:newsml:dpa.com:20090101:250205-935-438837](https://images.t-online.de/2025/02/I07eowfj2VJD/0x120:2048x1152/fit-in/1920x0/die-angeklagten-sitzen-zu-beginn-des-prozesses-wegen-mordes-durch-methadon-mit-ihren-anwaelten-im-sitzungssaal-im-strafjustizgebaeude-in-hamburg-die-drei-angeklagten-wurden-zu-lebenslangen-haftstrafen-verurteilt.jpg)
Drei Männer haben einem 39-Jährigen Methadon verabreicht und ausgeraubt. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun die schweren Strafen für die Angeklagten.
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der drei Angeklagten verworfen, die wegen gemeinschaftlichen Mordes und Raubes mit Todesfolge vom Landgericht Hamburg verurteilt worden waren. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Die Männer hatten dem Opfer, einem 39-jährigen Mann, heimlich Methadon ins Getränk gemischt. Er starb an einer Überdosis. Nach seinem Tod stahlen sie sein Mobiltelefon und Bargeld. Unter Verwendung seiner Zugangsdaten bestellten sie Rolexuhren im Wert von rund 96.000 Euro.
Das Landgericht Hamburg hatte bereits Anfang März 2024 geurteilt: Die drei Angeklagten handelten aus Habgier und wurden zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Nachprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof ergab keine Rechtsfehler, wie die Gerichtspressestelle mitteilte.
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- Nachrichtenagentur dpa