Hamburger Bürgerschaft Gericht urteilt über Ordnungsrufe gegen AfD-Abgeordneten
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Der AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Walczak sieht sich zu Unrecht im Parlament mit zwei Ordnungsrufen belegt. Nun will das Verfassungsgericht über den Fall entscheiden.
Das Hamburgische Verfassungsgericht entscheidet am Freitag (10.00 Uhr) über zwei Ordnungsrufe in der Bürgerschaft gegen den AfD-Abgeordneten Krzysztof Walczak. Konkret geht es um die Bürgerschaftssitzung vom 10. Mai 2023 und dort um die Debatte um den CDU-Antrag "Hamburgs Partnerschaft mit einer Stadt in Israel verwirklichen".
Walczak hatte sich damals in seinem Redebeitrag unter anderem über "die CDU mit ihrer Migrationspolitik" und den "Einlass Hunderttausender Antisemiten nach Deutschland" geäußert - und sich dafür von der Sitzungsleitung zwei Ordnungsrufe eingehandelt. Dagegen erhob der AfD-Abgeordnete Einspruch, der aber in der Bürgerschaftssitzung vom 7. Juni 2023 mehrheitlich abgelehnt wurde.
In der Folge wandte sich Walczak im November 2023 mit einem Organstreitantrag an das Hamburgische Verfassungsgericht, das nach der mündlichen Verhandlung Anfang Januar nun eine Entscheidung treffen will.
- Nachrichtenagentur dpa