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Hamburg

Hamburg: Strengere Regeln für E-Scooter eingeführt – Strafen drohen


Hohe Bußgelder
Hamburg führt strengere Regeln für E-Scooter ein

Von dpa, t-online
19.02.2025Lesedauer: 2 Min.
E-Scooter in Frankfurt am MainVergrößern des Bildes
E-Bike und E-Scooter (Symbolfoto): Künftig wird es bei Verstößen teuer. (Quelle: Arne Dedert/dpa/dpa-bilder)
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Hamburg entgegnet dem Problem mit illegal abgestellten E-Rollern mit härteren Strafen. Das droht im schlimmsten Fall.

In Hamburg gelten ab sofort strengere Regeln für E-Scooter und geliehene E-Bikes. Wer die Fahrzeuge so abstellt, dass sie den Verkehr behindern, riskiert ein Verwarn- oder Bußgeld. Das teilte die Verkehrsbehörde mit. Müssen Polizei oder der Landesbetrieb Verkehr die Fahrzeuge umstellen oder entfernen, fallen zudem Kosten von 30 bis 100 Euro pro Scooter beziehungsweise E-Bike an, die die Anbieter tragen müssen.

Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) erklärte: "Die Anbieter verpflichten sich im Rahmen der Sondernutzung, Verwarnungsgelder für falsch abgestellte E-Scooter und E-Bikes an den tatsächlichen Verursacher weiterzureichen."

Stadt erhebt Sondergebühren – bis zu 6,50 Euro pro Monat

Für vier Unternehmen – Bolt, Dott (früher Tier), Lime und Voi – wird der Betrieb teurer. Nach einem neuen Rahmenvertrag, der bis Ende 2027 gilt, erhebt die Stadt eine monatliche Sondernutzungsgebühr von zwei Euro pro Fahrzeug. Innerhalb des Rings 2 – also auch in Innenstadt, Schanzenviertel, Barmbek und Hamm – werden sogar 6,50 Euro fällig. Die Einnahmen sollen den Bau von Abstellflächen fördern.

Die vier Anbieter zeigten sich mit den neuen Konditionen zufrieden: "Wir schätzen die partnerschaftliche Zusammenarbeit der vergangenen Jahre und freuen uns über langfristige Planungssicherheit", erklärten sie gemeinsam. Wichtig sei jedoch, dass die zusätzlichen Gebühren gezielt in den Ausbau der Abstellflächen investiert würden. Eine Sprecherin von Dott versicherte zudem, dass es keine Preiserhöhungen geben werde.

Hamburg hat bereits Abstellverbotszonen eingerichtet, in denen Nutzer den Ausleihvorgang nicht beenden können. Außerdem ist die Zahl der Fahrzeuge innerhalb des Rings 2 begrenzt. Über Geodaten kann die Verkehrsbehörde in Echtzeit überprüfen, ob diese Vorgaben eingehalten werden.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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