Verkehrschaos in Hamburg? Elbtunnel-Sperrung wegen Streik: Gericht trifft Entscheidung

Das Gericht hat entschieden: Die im Zuge des Verdi-Streiks angedrohte Sperrung des Elbtunnels wird reduziert. Damit ist zumindest das Chaos während des Feierabendverkehrs abgewendet.
Die geplante Sperrung des Hamburger Elbtunnels durch einen Warnstreik der Gewerkschaft Verdi wird in abgeschwächter Form stattfinden. Wie aus einem vor dem Arbeitsgericht vereinbarten Vergleich zwischen Verdi und der Autobahn GmbH des Bundes hervorgeht, darf die Sperrung des Tunnels am Donnerstag frühestens um 21 Uhr beginnen und muss spätestens am Freitag mit Einsetzen des Berufsverkehrs um 6.30 Uhr beendet sein.
Verdi hatte ursprünglich geplant, durch einen Ausstand in der Tunnelbetriebszentrale den Elbtunnel von Donnerstag, 18 Uhr, bis Freitag, 10 Uhr, komplett zu sperren. Diese umfassende Blockade während des Feierabendverkehrs ist nach dem Vergleich nicht mehr vorgesehen.
Auch weitere geplante Streiksperrungen wurden abgewendet. Der Wallringtunnel am Hauptbahnhof, der Krohnstiegtunnel am Flughafen sowie die A7-Autobahn-Überdeckelungen Schnelsen und Stellingen bleiben von dem Warnstreik verschont.
Stau-Chaos auf A7? Autobahn GmbH zog vor Gericht
Die Autobahn GmbH des Bundes war vor das Arbeitsgericht gezogen, um eine Sperrung des Elbtunnels und damit ein Stau-Chaos auf einer der wichtigsten Verkehrsadern Deutschlands zu verhindern. "Wir respektieren das Streikrecht und die Tarifautonomie, aber diese Arbeitskampfmaßnahme ist verantwortungslos", hatte der Geschäftsführer Personal der Autobahn GmbH, Sebastian Mohr, zu den Verdi-Plänen erklärt.
Die Gewerkschaft Verdi wiederum wollte mit ihrem Antrag dem Gericht zufolge sicherstellen, dass die Notdienstbesetzung ausschließlich zur Sicherung der Tunnel eingesetzt wird, nicht aber zur Verkehrsüberwachung. Dann hätten die Tunnel jedoch bei einer ausreichenden Streikbeteiligung für den Verkehr gesperrt werden müssen.
Tarifstreit: Dritte Verhandlungsrunde am Freitag
Am Freitag beginnt in Potsdam die dritte Tarifrunde für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen. Verdi fordert für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen unter anderem eine Tariferhöhung im Volumen von acht Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr monatlich, sowie drei zusätzliche freie Tage. Die Arbeitgeber wiesen diese Forderungen als nicht finanzierbar zurück.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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