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Hamburg

Hamburg: Lebensgefährliche Schüsse am Steindamm – Mann verurteilt


"Mit Glück" nicht tödlich
Lebensgefährliche Schüsse: Mann zu acht Jahren Haft verurteilt

Von t-online, dpa
03.04.2025 - 18:26 UhrLesedauer: 2 Min.
Prozess in Hamburg: Der Mann (l.) wurde zu acht Jahren Haft verurteilt.Vergrößern des Bildes
Prozess in Hamburg: Der Angeklagte (l.) wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. (Quelle: Ulrich Perrey/dpa)
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Schüsse in Hamburg am Ostersonntag: Ein 29-Jähriger steht vor Gericht, weil er einen Mann lebensgefährlich verletzt haben soll. Nun gibt es ein Urteil.

Ein 29-Jähriger muss für acht Jahre ins Gefängnis, nachdem er im März auf einen Mann geschossen hat. Das Opfer überlebte die lebensgefährliche Attacke nur mit viel Glück.

Das Hamburger Landgericht verurteilte den Täter wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte Ende März 2024 auf einen 23-jährigen Mann geschossen und diesen lebensgefährlich verletzt.

In der Urteilsbegründung hieß es, die Schüsse seien nur "mit Glück" nicht tödlich gewesen. Als Motiv für die Tat nannte das Gericht einen "nicht näher zu ermittelnden Konflikt". Beide Männer gehörten demnach der Organisierten Kriminalität und dem Drogenhandel an.

Hamburg: Gericht sah keine Notwehrsituation

Die beiden Männer hielten sich laut Urteil in den frühen Morgenstunden in einem Restaurant auf dem Steindamm auf. Zunächst verließen die späteren Kontrahenten das Lokal demnach getrennt voneinander, trafen dann vor dem Restaurant wieder aufeinander.

Im Lokal soll der Angeklagte laut Gericht den Entschluss gefasst haben, einen Revolver gegen den 23-Jährigen einzusetzen. Aus diesem Grund sollen er und seine beiden Begleiter das Opfer provoziert haben. Der Plan sei gewesen, das spätere Opfer zu einem körperlichen Angriff zu bewegen, um so im Falle einer Verhaftung auf Notwehr plädieren zu können.

Die Richterin sah eine Notwehrsituation nicht als gegeben an. Das Opfer soll zwar einem der Begleiter des Angeklagten auf die Provokation hin einen Faustschlag versetzt haben. Der 29-Jährige habe mehrmals auf das Opfer geschossen. Die Ausführungen des Angeklagten und der Zeugen sah das Gericht als "unglaubwürdig" an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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