Gesetzliche Änderung ab Mai Neues Namensrecht: Standesämter erwarten hohen Beratungsbedarf

Ab Mai können Hamburger leichter ihren Nachnamen ändern – das neue Namensrecht macht es möglich. Die Standesämter stellen sich auf deutlich mehr Beratungen ein.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Namensrechts am Donnerstag, 1. Mai, erwarten die Standesämter in Hamburg einen spürbaren Anstieg an Anfragen. Grund dafür sind weitreichende Änderungen im bundesweiten Namensrecht – etwa die Möglichkeit, Doppelnamen für Kinder und Ehepaare zu wählen oder den eigenen Geburtsnamen im Erwachsenenalter neu zu bestimmen.
Vor allem Patchworkfamilien und Menschen mit zusammengesetzten Nachnamen können von den neuen Regeln profitieren. Das Gesetz erlaubt nun deutlich mehr Spielraum: Kinder dürfen zum Beispiel den geänderten Nachnamen eines Elternteils annehmen oder einen Doppelnamen aus altem und neuem Namen tragen. Auch Erwachsene können ihren Nachnamen einmalig ändern – etwa durch Kürzung eines bestehenden Doppelnamens oder durch eine Kombination der Elternnamen.
Spontane Vorsprachen sind nicht möglich
Die Hamburger Behörden bereiten sich auf einen intensiven Beratungsbedarf vor. Denn das Thema ist komplex – und nicht jede Konstellation lässt sich umsetzen. Wer die neuen Möglichkeiten nutzen will, muss sich aktiv beim zuständigen Standesamt melden, und zwar per E-Mail. Spontane Vorsprachen sind nicht möglich. Erst nach Prüfung des Anliegens gibt es einen individuellen Terminvorschlag und Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen.
Weil es für bis zum 30. April beurkundete Namen keine Frist zur Änderung gibt, ist Eile nicht nötig – wohl aber Geduld. In den ersten Wochen rechnet man mit einer deutlich erhöhten Nachfrage nach Beratungsgesprächen. Wer seinen Namen ändern möchte, sollte sich also rechtzeitig informieren und ausreichend Vorlauf einplanen.
- Pressemitteilung des Bezirksamts Harburg vom 30. April 2025
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