Unglück am Hauptbahnhof 26-Jähriger stürzt vor S-Bahn und stirbt – Bruder springt hinterher

Ein 26-jähriger Mann ist am Hamburger Hauptbahnhof gestorben, nachdem er von einer S-Bahn erfasst wurde. Sein Bruder erlebte die Tragödie mit.
Ein tragischer Vorfall hat sich in der Nacht zu Freitag am Hamburger Hauptbahnhof ereignet: Nach Angaben der Bundespolizei kam es am 11. Juli gegen 0.43 Uhr zu einem tödlichen Unfall am Gleis.
Wie die Bundespolizei mitteilte, trat ein 26-Jähriger gegen eine einfahrende S2, verlor dabei das Gleichgewicht und stürzte zwischen Bahnsteigkante und die fahrende S-Bahn. Der Mann wurde mehrere Meter mitgeschleift.
Trotz Wiederbelebungsmaßnahmen starb Mann am Gleis
Der Lokführer bemerkte die Person nach kurzer Zeit und leitete sofort eine Schnellbremsung ein. Nachdem der Zug zum Stehen gekommen war, sprang der Bruder des Verunglückten in den Gleisbereich, um Erste Hilfe zu leisten. Alarmierte Einsatzkräfte der Bundes- und Landespolizei erreichten kurz darauf den Unfallort.
Die Polizei evakuierte die S-Bahn und räumte den Bahnsteig, während sie den Verletzten aus dem Gleis zog und mit der Reanimation begann. Kurz darauf trafen Rettungskräfte der Feuerwehr und eine Notärztin ein, die die Wiederbelebungsmaßnahmen fortführten. Dennoch starb der 26-Jährige wenig später auf dem Bahnsteig.
Bruder unter Schock
Sein Bruder stand laut Polizei unter so starkem Schock, dass die Waggons der S-Bahn auseinandergeschoben werden mussten, um ihn aus dem Gleisbereich zu befreien. Er wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht.
Während des Einsatzes richteten die Behörden eine Sammelstelle für Augenzeugen ein. Nach Angaben der Bundespolizei mussten insgesamt 13 Personen betreut werden, die den Unfall gesehen haben.
Nach Auswertung der Videoaufzeichnungen schließen die Ermittler ein Fremdverschulden aus. Auch Hinweise auf einen Suizid gebe es nicht. Gegen 1.35 Uhr waren die Einsatzmaßnahmen am Bahnsteig beendet, die Unfallstelle wurde an den Notfallmanager der S-Bahn übergeben.
- presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizeiinspektion vom 11. Juli