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Hamburg

Christina Block und Gerhard Delling: Kritik an Staatsanwaltschaft


Block-Prozess in Hamburg
Verteidiger kritisieren Arbeit der Staatsanwaltschaft

Von t-online, dpa, kg, jdl

Aktualisiert am 11.07.2025Lesedauer: 3 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250711-911-005297Vergrößern des Bildes
Christina Block neben ihren Verteidigern Otmar Kury (r) und Ingo Bott: Der Prozess gegen sie wegen mutmaßlicher Kindesentführung hat begonnen. (Quelle: Marcus Brandt)
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In Hamburg ist der Prozess wegen der gewaltsamen Entführung zweier Kinder im Fall Block angelaufen. Vor dem Landgericht wurde die Anklage verlesen, die Anwälte von Christina Block und der des Sportmoderators Gerhard Delling bezogen Stellung.

Der Prozess im Fall Block ist gestartet. Nach der Anklageverlesung am Freitagvormittag sagte einer der Anwälte der Hauptangeklagten Christina Block, seine Mandantin sei weder schuldig noch hinreichend tatverdächtig. Laut Anwalt Ottmar Kury wolle sie sich aber während des Prozesses umfänglich selbst äußern.

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Er wolle zudem weitere Beweise einbringen. Kury wies darauf hin, dass er fast 400 Seiten Schriftsatz zu den Anschuldigungen schon im September 2024 eingereicht habe. Diese sei nicht zu den Leitakten genommen worden, prangerte Kury an. Er kritisiert die Arbeit der Staatsanwaltschaft scharf.

"Die Anklage erscheint dünn und nicht schlüssig"

Blocks anderer Anwalt, Ingo Bott, sagte, er habe sich die Akten der Jugendämter angesehen: "Die Mitarbeiter der Jugendämter sollten eine wichtige Rolle in diesem Verfahren spielen." Er warf dem Vater der Block-Kinder, Stephan Hensel, vor, er habe die Kinder abgeschottet und wies auf eine vorherige Kindesentziehung durch den Vater hin.

Bott bezeichnet die Entführung als "chaotische Aktion". Er frage sich, warum Christina Block ihre eigenen Kinder einem derartigen Trauma und Chaos hätte aussetzen wollen. Er sei "der Überzeugung, dass sie das, was man ihr vorwirft, nicht getan hat". Die Beweisführung beruhe auf Indizien. "Die Anklage erscheint dünn und nicht schlüssig", meinte er.

Anwalt: "Herr Delling wird öffentlich diskreditiert"

David Rieks, der Anwalt des Sportmoderators Delling, beklagte, die Auftragslage seines Mandanten sei im "Zusammenhang mit dem Prozess zum Erliegen gekommen". Es gebe keine Hinweise darauf, dass Delling gewusst habe, was in dieser Silvesternacht geschehen ist.

So wie Blocks Anwälte kritisierte auch Rieks die Ermittlungsarbeit und das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. "Der Verdacht liegt nahe, dass der Verteidigung wichtige Informationen zu dem Verfahren verborgen blieben." Fristen seien zu knapp gewesen. Delling habe deshalb deutliche Nachteile bei seiner Verteidigung. "Es war faktisch unmöglich, noch rechtzeitig Stellung zu beziehen."

"Die Ermittlungen haben ein verkürztes Narrativ abgeleitet: Christina Block sei eine boshafte und gewaltbereite Kindesentführerin. Das ist so nicht vertretbar," sagte Rieks. Rieks warf der Staatsanwaltschaft vor, Delling vorverurteilt zu haben. Er kritisierte in diesem Zusammenhang auch Medienberichte zu dem Verfahren und seinem Mandanten: "Herr Delling wird öffentlich diskreditiert."

Anklage: Block erteilte Auftrag zur Kindesentführung

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen. Block habe zusammen mit einem 63-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt, ihre beiden Kinder gewaltsam der Obhut des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters zu entziehen, sagte der Anklagevertreter.

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit lauerten in der Silvesternacht 2023/24 mehrere Männer zwei der vier Kinder von Christina Block und deren Vater Stephan Hensel in Süddänemark auf.

Die Täter sollen Hensel zusammengeschlagen, die Kinder in ein Auto gezerrt und nach Deutschland gebracht haben. Laut Anklage hatte die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House, Eugen Block, den Auftrag erteilt. Ihrem Lebensgefährten, dem Sportmoderator Gerhard Delling, wird Beihilfe vorgeworfen. Beide hatten die Vorwürfe schon vor Prozessbeginn bestritten.

Haftstrafe droht – Gericht verhandelt bis Weihnachten

Für die schwere Entziehung Minderjähriger und die schwere Misshandlung Schutzbefohlener sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von einem Jahr vor, die Höchststrafe beträgt zehn Jahre Gefängnis.

Das Gericht hat 37 Verhandlungstermine bis zum 23. Dezember angesetzt. In einem Verfahren mit sieben Angeklagten, vielen Prozessbeteiligten und einem komplizierten Sachverhalt sind Verzögerungen allerdings nicht ungewöhnlich.

Schon Stunden vor Prozessbeginn warteten erste Journalisten am Freitagmorgen vor dem Landgericht. Block und Delling trafen am Morgen in Begleitung ihrer Anwälte zum Prozess ein. Auch Blocks Ex-Mann und Vater der gemeinsamen Kinder, Stephan Hensel, erschien mit seinem Anwalt.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Reporterin vor Ort
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