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Hamburg

Kirchenaustritt in Hamburg: Adresse, Termin und Kosten – so funktioniert's


Kosten, Termine und Folgen
So treten Sie in Hamburg aus der Kirche aus

Von t-online
25.07.2025 - 11:02 UhrLesedauer: 2 Min.
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Kirchenaustritt (Symbolbild): Wer in Hamburg seine Religionsgemeinschaft verlassen möchte, muss manches beachten. (Quelle: IMAGO/Christian Ohde/imago)
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Wer aus der Kirche austritt, spart jedes Jahr Geld. Wie Sie in Hamburg vorgehen und worauf Sie achten müssen.

Sind Sie am Überlegen, aus steuerlichen oder persönlichen Gründen aus der Kirche auszutreten? Das ist unkompliziert, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

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Der Kirchenaustritt muss persönlich beim Standesamt Ihres Wohnbezirks erklärt werden. Zuständig sind die Standesämter in allen sieben Hamburger Bezirken: Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Altona, Eimsbüttel, Wandsbek, Bergedorf und Harburg. Alternativ können Sie das Kundenzentrum Hamburg-City nutzen, unabhängig von Ihrem Wohnort.

Eine Online-Erklärung ist nicht möglich. Sie können jedoch bequem online über hamburg.de einen Termin vereinbaren. Auch bei einem Notar ist der Austritt möglich, wird aber erst mit Eingang beim Standesamt wirksam.

Welche Unterlagen Sie benötigen

Für den Kirchenaustritt brauchen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bei Verheirateten oder Geschiedenen empfiehlt sich zusätzlich das Familienstammbuch, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Minderjährige können ab 14 Jahren selbst austreten. Unter 14 Jahren müssen die Sorgeberechtigten den Austritt erklären. Eine Begründung ist nicht erforderlich, die Religionsgemeinschaft muss aber eindeutig benannt werden.

Kosten und Wirksamkeit des Austritts

Die Gebühr beträgt 31 Euro pro Person. Sie können bar oder mit EC-Karte direkt beim Standesamt bezahlen. Der Austritt wird sofort mit der Erklärung rechtskräftig.

Die Änderung wird im Melderegister vermerkt und automatisch der Religionsgemeinschaft sowie dem Finanzamt mitgeteilt. Wichtig: Die Kirchensteuerpflicht endet erst mit Ablauf des Monats, in dem Sie austreten.

Ablauf Schritt für Schritt

So gehen Sie vor: Vereinbaren Sie einen Termin beim zuständigen Standesamt. Erscheinen Sie persönlich mit den erforderlichen Unterlagen. Geben Sie die Austrittserklärung ab und bezahlen Sie die Gebühr von 31 Euro.

Sie erhalten eine Austrittsbescheinigung, die Sie sorgfältig aufbewahren sollten. Dieses Dokument dient als Nachweis für das Finanzamt und andere Stellen.

Steuerliche Folgen beachten

Nach dem Austritt entfällt die Kirchensteuerpflicht ab dem Folgemonat. Das Finanzamt wird automatisch informiert und passt Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale entsprechend an. Die Austrittsbescheinigung sollten Sie für spätere Rückfragen gut aufbewahren.

Bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und 5.000 Euro Einkommensteuer sparen Sie 450 Euro jährlich. Je nach Einkommen können mehrere Hundert bis Tausend Euro pro Jahr wegfallen.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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