Im Rahmen des Dublin-Abkommens Elf Personen von Hamburg nach Madrid abgeschoben

Schleswig-Holstein hat am Dienstag einen Abschiebeflug nach Spanien organisiert. Betroffen waren Menschen mit abgelehntem Schutzstatus.
Am Dienstag sind elf ausreisepflichtige Personen vom Hamburger Flughafen nach Madrid abgeschoben worden. Das teilte das Sozialministerium in Schleswig-Holstein auf Anfrage von t-online mit.
Organisiert wurde der Flug vom Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Schleswig-Holstein. Die Maßnahme erfolgte als Charterflug im Rahmen des Dublin-Abkommens. Durchgeführt wurde er mit einer Propellermaschine der Airline Avantiair.
Abschiebung nach Dublin-Verfahren von Hamburg aus
Das Dublin-Abkommen regelt, dass Geflüchtete in dem EU-Staat bleiben müssen, in dem sie zuerst registriert wurden – etwa durch einen Asylantrag oder die Abgabe von Fingerabdrücken. Eine dauerhafte Aufnahme in Deutschland ist in diesen Fällen nicht zulässig.
Nach Angaben des Ministeriums stammen die betroffenen Personen aus Schleswig-Holstein. Angaben zu Alter, Geschlecht oder Herkunft machte der Ministeriumssprecher nicht. Rechtsgrundlage für die Abschiebung war Paragraf 58 des Aufenthaltsgesetzes. Er erlaubt die Rückführung von Personen, die Deutschland verlassen müssten, dies jedoch nicht freiwillig tun.
- Reporter vor Ort
- Anfrage beim Sozialministerium Schleswig-Holstein
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