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Hamburg

Schule Hamburg: Eltern verlängern Sommerferien eigenmächtig – hohes Bußgeld


Hohes Bußgeld in Hamburg
Hunderte Eltern verlängern Schulferien einfach selbst

Von t-online, dpa
07.08.2025 - 14:24 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein voller Strand an der Ostsee (Symbolbild): Viele Eltern verlängern die Ferien eigenmächtig, um der Hauptsaison aus dem Weg zu gehen – das ist nicht erlaubt.Vergrößern des Bildes
Ein voller Strand an der Ostsee (Symbolbild): Viele Eltern verlängern die Ferien eigenmächtig, um der Hauptsaison aus dem Weg zu gehen – das ist nicht erlaubt. (Quelle: IMAGO / Chris Emil Janßen)
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Die Hamburger Schulbehörde greift bei unerlaubten Ferienverlängerungen durch. Wer sein Kind früher in den Urlaub schickt, riskiert ein Bußgeld von durchschnittlich 270 Euro.

Immer mehr Hamburger Eltern verlängern Ferien unerlaubt. Die Schulbehörde hat im vergangenen Jahr 303 Bußgeldverfahren eingeleitet – ein klarer Zuwachs gegenüber den 239 Fällen in 2022 und 225 Fällen in 2023, wie der Senat mitteilte. Auch für das laufende Jahr zeichnet sich keine Besserung ab: Obwohl die Sommerferien noch bis Anfang September andauern, wurden bereits 118 Fälle aktenkundig. Die Zahlen deuten auf einen anhaltenden Trend hin, dass Eltern ihre Kinder trotz Schulpflicht länger in den Ferien lassen.

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Der Senat teilte in seiner Antwort auf eine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Birgit Stöver mit, dass die Behörde im vergangenen Jahr 236 Bußgeldbescheide verhängte. In den Vorjahren waren es 171 (2022) und 159 (2023). Seit Jahresbeginn mussten bereits 71 Eltern Bußgelder zahlen. Die durchschnittliche Höhe der Strafen beträgt 270 Euro.

Verlängerte Ferien gibt es nur in begründeten Einzelfällen

Schulen können Schüler aus wichtigen Gründen bis zu sechs Wochen beurlauben. Bei längeren Zeiträumen entscheidet die Schulbehörde. In begründeten Einzelfällen dürfen Schüler auf Antrag der Eltern auch an Tagen vor oder nach den Ferien fehlen. Lehrer achten besonders vor und nach Ferienzeiten auf Fehlzeiten.

 
 
 
 
 
 
 

Der Senat erklärte: "Bei unentschuldigtem Fehlen im Rahmen einer Ferienverlängerung ist umgehend die Rechtsabteilung einzubeziehen und ein Bußgeld beziehungsweise Zwangsgeldverfahren einzuleiten."

Die Kontrolle der Schulpflicht erfolgt nicht am Flughafen. Dies sei angesichts von Kindern aus anderen Bundesländern und dem Ausland nicht sinnvoll, hieß es. Die Überprüfung im Klassenraum sei dagegen effektiv.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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